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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 57/05 vom 27.05.2005

Rechtsgebiete:GG, NBG, NSchG
Schlagworte:Aktualität dienstlicher Beurteilungen, Hausberufungsverbot, Leistungsgrundsatz, Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen
Stichwort:Hausberufungsverbot
Leitsatz:1. Eine dienstliche Beurteilung muss nicht schon deshalb nicht mehr hinreichend aktuell für einen Leistungsvergleich sein, weil sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung fast zwei Jahre alt ist.

2. Dienstliche Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen sind nicht vergleichbar, weil die Vorschriften über die dienstlichen Beurteilungen von Lehrern in den beiden Bundesländern wesentliche Unterschiede aufweisen.

3. Zum Vorliegen besonderer Gründe für eine Ausnahme von dem "Hausberufungsverbot" des § 45 Abs. 3 NSchG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 57/05




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