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Hausanschlusskosten

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Hausanschlusskosten:

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Insgesamt sind 3 Entscheidungen zum Begriff - Hausanschlusskosten - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 3:


Gericht:OVG-RHEINLAND-PFALZ
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 A 10145/06.OVG
Verkündungsdatum:25.04.2006
Rechtsgebiete:KAG, GemHVO, BGB, VOB/A
Leitsatz:Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.

Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist.

In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626).
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Gericht:OVG-RHEINLAND-PFALZ
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 A 10380/04.OVG
Verkündungsdatum:08.09.2004
Rechtsgebiete:KAG, AO, BauGB
Leitsatz:Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das ein Umlegungsbeschluss gefasst und bekannt gemacht worden ist, so entsteht auch bei Anschluss des Grundstücks an die Wasserversorgung eine Beitragspflicht grundsätzlich erst dann, wenn entweder der Umlegungsbeschluss unanfechtbar aufgehoben oder die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes bekannt gemacht wird.
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Gericht:HESSISCHER-VGH
Entscheidung, AZ:Urteil, 5 UE 2565/03
Verkündungsdatum:24.03.2004
Rechtsgebiete:EWS, KAG
Leitsatz:Sind Hausanschlussleitungen bei der Verlegung dadurch mit der Sammelabwasserleitung verbunden worden, dass diese "angeschlagen" worden ist und die Anschlussleitungen "hineingesteckt" worden sind, sind Sanierungsarbeiten zum Abdichten der Eintrittsstellen der Anschlussleitungen in die Sammelleitung als Maßnahmen an der Sammelleitung einzuordnen.
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