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Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 7.06 vom 26.04.2007

In einer Sonderabfallverbrennungsanlage wird Primärenergie substituiert, wenn Abfall bei der Stützfeuerung als Ersatzbrennstoff eingesetzt wird. Zur Annahme einer Verwertungsmaßnahme bedarf es keiner vollständigen Austauschbarkeit von Abfall und Primärenergie in dem Sinn, dass die Anlage auch bei Ausbleiben sämtlicher Abfälle weiterbetrieben würde.

Der Einsatz heizwertreichen Abfalls zur Stützfeuerung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage ist regelmäßig eine Verwertungsmaßnahme, wenn er zur gezielten Steuerung des Verbrennungsprozesses eingesetzt wird. Die Verwendung eines geeigneten Abfallgemischs zur Sicherstellung einer selbstgängigen Verbrennung sämtlicher Abfälle ist keine Verwertungsmaßnahme.

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