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Hauptverhandlungsprotokoll

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OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 13/03 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Hauptverhandlungsprotokoll, Sitzungsniederschrift, Protokoll, Beweiskraft, Einlassung, Protokollierungspflicht
Stichwort:Hauptverhandlungsprotokoll
Leitsatz:Ist in der Sitzungsniederschrift protokolliert, dass der Angeklagte nach Belehrung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO keine Angaben gemacht hat und ergibt sich die Tatsache einer Einlassung auch nicht aus dem Zusammenhang mit einer Äußerung nach § 257 StPO oder § 258 StPO, so steht aufgrund der formellen Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls fest, dass der Angeklagte nicht zur Sache ausgesagt hat.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 13/03




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