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Hauptverhandlung ohne Verteidiger

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 553/08 vom 20.10.2008

Rechtsgebiete:OWiG, StPO, StVZO
Schlagworte:Rechtsbeschwerdebegründung, Unterzeichnung mit Zusatz i.V., Unterzeichnung durch Vertreter, Übernahme der vollen Verantwortung, Unzulässigkeit, Hauptverhandlung ohne Verteidiger, Anforderungen an das Rügevorbringen, Terminsverlegungsantrag, Mitteilung der Entscheidung des Gerichts, Ablehnung der Terminsverlegung, kurzfristige Beauftragung eines auswärtigen Anwalts, Aushändigung eines Fahrtenbuches, tatsächlich vorhandenes Fahrtenbuch, erfasst ist das nicht geführte Fahrtenbuch
Stichwort:Hauptverhandlung ohne Verteidiger
Leitsatz:Im Regelfall führt die Unterzeichung der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "i.V." zur Unwirksamkeit, weil der in Vertretung unterzeichnende Rechtsanwalt durch den Vertreterzusatz im Zweifel deutlich macht, inhaltlich die volle Verantwortung für die Rechtsbeschwerdebegründung nicht übernommen zu haben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 553/08



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 298/04 vom 29.07.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Hauptverhandlung ohne Verteidiger, Jugendstrafsache, Jugendsache, Einheitsjugendstrafe von mindestens einem Jahr, Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren, keine Revisionshauptverhandlung
Stichwort:Hauptverhandlung ohne Verteidiger
Leitsatz:Die Schwere der Tat i.S. des 3 140 Abs. 2 StPO beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu erwarten hat, zu berücksichtigen sind. Diese Grundsätze gelten auch für das Jugendstrafverfahren, wobei es unerheblich ist, ob sich die drohende Straferwartung allein aus der abzuurteilenden Tat oder infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe ergibt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 298/04


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