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Hauptstrafe

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 830/08 vom 16.09.2008

Wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, die sowohl für Vorsatz- als auch für Fahrlässigkeitstaten verhängt wurde, vollständig verbüßt, so hat das über die Führungsaufsicht zuständige Gericht zur Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 68 f I StGB vorliegen, in eigener Strafzumessungskompetenz in Anlehnung an die im Urteil zum Ausdruck gekommenen Gesamtstrafenzumessungsgesichtspunkte ausschließlich aus den auf die Vorsatztaten entfallenden Einzelstrafen eine fiktive Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 441/07 vom 19.02.2008

Ein pauschales Schuldanerkenntnis, auch in Verbindung mit der Angabe der Personalien, wird regelmäßig den Anforderungen einer ausreichenden Aufklärung des Unfallsgeschehens nicht entsprechen und damit weitere dem Feststellungsinteresse des Geschädigten dienende Ermittlungen durch die Polizei nicht erübrigen und schließt deshalb eine Bestrafung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht aus.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 21/08 vom 07.02.2008

Nach einem Zeitraum von 2,5 Jahren nach der Tat kommt die Verhängung eines Fahrverbotes i.d.R. nicht mehr in Betracht.

BGH – Beschluss, 4 StR 468/07 vom 08.01.2008

Der Verlust der Amtsfähigkeit kann auch dann angeordnet werden, wenn wegen mehrerer Delikte aus dem Katalog des § 358 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erkannt wurde.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 224/07 vom 23.07.2007

Das Fahrverbot kann seine Warnungs- und Besinnungsfunktion das Fahrverbot - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 St OLG Ss 60/06 vom 30.08.2006

1. Die Einziehung des Tatfahrzeugs (hier: im Wert von EUR 14.000) ist jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig, wenn für zwei begangene Taten (des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) Freiheitsstrafen zu verhängen sind, und festgestellt wird, dass die Einziehung sich nicht existenzbedrohend für den Täter auswirken wird.

2. Bei der (sonstigen) Strafzumessung darf das Tatgericht nur dann, wenn angesichts eines verhältnismäßig geringen Werts auszuschließen ist, dass die Einziehung die Zumessung beeinflussen kann, auf die Erörterung verzichten, ob und gegebenenfalls inwieweit die Einziehung als Nebenstrafe bei der Bemessung strafmildernd zu berücksichtigen ist.

Ist aus mehreren Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, genügt die Berücksichtigung im Rahmen der Bemessung letzterer.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 3 Ss 135/05 vom 15.09.2005

Die Anhebung des Betrags der Tagessätze einer Geldstrafe zur Kompensation eines nach § 44 Abs. 1 StGB in Betracht kommenden Fahrverbots ist nur in dem durch die Bemessungsvorschrift des § 40 Abs. 2 StGB gezogenen Rahmen möglich. Es ist daher sachlich-rechtlich unzulässig, eine die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten übersteigende Tagessatzhöhe festzusetzen, um auf diese Weise die Verhängung eines an sich gebotenen Fahrverbots zu vermeiden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 207/05 vom 25.05.2005

Eine Beschränkung der Berufung allein auf das Fahrverbot ist unzulässig.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 54/05 vom 15.03.2005

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB kann nach langer Zeit - hier zwei Jahren drei Monaten - jedenfalls dann nicht mehr verhängt werden, wenn der Zeitraum zwischen Tat und letzter Tatsacheninstanz nicht in den Verantwortungsbereich des Angeklagten fällt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 112/04 vom 03.06.2004

1. Zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots besteht eine Wechselwirkung.

2. Zur Berücksichtigung des langen Zeitraums zwischen Tat und Urteil Zeitraum von 22 Monaten zu lang

BGH – Beschluss, 5 StR 476/01 vom 06.02.2002

Die Vorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB findet auch auf Straftaten im Sinne der §§ 176 bis 179 StGB Anwendung, die in der ehemaligen DDR begangen wurden.

BGH – Beschluss, 5 StR 451/99 vom 09.02.2000

StGB § 78b

In Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht (im Anschluß an BGHSt 40, 113; BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 6).

BGH, Beschluß vom 9. Februar 2000 - 5 StR 451/99 -
LG Berlin

OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ws 1/00 vom 10.01.2000

Leitsatz:

Strafaussetzung zur Bewährung bei vor dem Beitritt in der DDR begangenen Straftaten.

BGH – Beschluss, 4 StR 141/08 vom 10.10.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 2 Ws (Reha) 19/06 vom 14.11.2006

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-2 Ss 17/06 - 12/06 II vom 23.03.2006

OLG-KOELN – Beschluss, 83 Ss 26/05 vom 19.08.2005

BGH – Beschluss, 5 StR 299/05 vom 11.08.2005

BGH – Beschluss, 2 StR 492/04 vom 16.02.2005

BGH – Beschluss, 5 StR 463/04 vom 08.12.2004

BGH – Beschluss, 1 StR 449/04 vom 23.11.2004

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 236/04 vom 19.10.2004

BGH – Beschluss, 5 StR 516/03 vom 02.12.2003

BGH – Beschluss, 4 StR 75/03 vom 01.07.2003

BGH – Beschluss, 2 StR 526/02 vom 05.03.2003

BGH – Beschluss, 5 StR 258/02 vom 08.10.2002

BGH – Beschluss, 4 StR 219/02 vom 25.06.2002

BGH – Beschluss, 4 StR 206/02 vom 19.06.2002

BGH – Beschluss, 4 StR 520/01 vom 29.01.2002

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV vom 27.11.2001


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