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Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 122.98 vom 13.10.1999

Rechtsgebiete:ZDG, VwGO, StPO
Schlagworte:Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage, fehlendes Rehabilitationsinteresse für eine Feststellungsklage nach Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung gem. § 153 a StPO.
Stichwort:Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage
Leitsatz:Leitsatz:

1. Auch bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage kann das Rechtsschutzbedürfnis wegen Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts entfallen, etwa weil der als nichtig behauptete Verwaltungsakt für sich keine Geltungsdauer mehr in Anspruch nimmt.

2. Ein Kläger kann sich nicht ohne weiteres auf ein Rehabilitationsinteresse wegen fortwirkender Beeinträchtigung seines Ansehens aufgrund eines durchgeführten Strafverfahrens berufen.

Beschluß des 6. Senats vom 13. Oktober 1999 - BVerwG 6 B 122.98 -

I. VG Stuttgart vom 27.7.1998 - Az.: VG 13 K 2215/97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 122.98




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