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Hauptsacheerledigung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 37.08 vom 09.09.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Erledigung der Hauptsache, Hauptsacheerledigung, Konkurrentenklage, Feststellungsbescheid, Aufhebung eines Verwaltungsaktes, Rücknahme, Änderung, Änderungsbescheid, Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung
Stichwort:Hauptsacheerledigung
Leitsatz:Ändert die Krankenhausplanungsbehörde ihren Feststellungsbescheid während des Drittanfechtungsprozesses und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von dem bislang Begünstigten angefochten wird (wie BVerwGE 129, 66).

War der ursprüngliche Verwaltungsakt unter Verletzung der Rechte eines Dritten rechtswidrig und wurde er deshalb von dem Dritten angefochten, so ist der Änderungsbescheid jedenfalls insoweit materiell rechtmäßig, als er diesen Verwaltungsakt noch vor Eintritt seiner Unanfechtbarkeit aufhebt, selbst wenn die neue Regelung wiederum rechtswidrig sein sollte.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 37.08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 34/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Beschwerde, Erledigung, Erledigung: zwischen den Instanzen, Erledigungserklärung, Erledigungsfeststellungsantrag, Hauptsacheerledigung, Rechtsschutzbedürfnis, Teilerledigung
Stichwort:Hauptsacheerledigung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 34/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 13/07 vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, WEG, Feststellungsantrag, Hauptsacheerledigung, Rechtsschutzinteresse, Ermächtigung, Beschlussauslegung, Verwalterbestellung
Stichwort:Hauptsacheerledigung
Leitsatz:1. Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters. Eigentümerbeschlüsse, die Dauerregelungen enthalten, sind in der Regel anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen. Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden, die voneinander abweichen können, kommt es nicht an.

2. Zur Frage der Zulässigkeit von Feststellungsanträgen und zum Rechtsschutzinteresse eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 13/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 129/07 vom 08.02.2008

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Streitwert, Beschwerdefrist, Streitwertbeschwerdefrist, Erledigung, Hauptsacheerledigung
Stichwort:Hauptsacheerledigung
Leitsatz:Im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung beginnt die Frist zur Einlegung der Streitwertbeschwerde (§§ 68 I, 3, 63 III, 2 GKG) mit der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 129/07


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