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Hauptpersonalrat

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 31.06 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:BGleiG, BPersVG
Schlagworte:Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag, Anwesenheit, Arbeitserleichterung, Arbeitszeitmodelle, Ausnahmefall, Beschäftigte mit Familienpflichten, Betreuungs- und Erziehungsauftrag, Bundespolizei, dienstliche Belange, dienstliche Möglichkeiten, Dienstvereinbarung, familiengerechte Rahmenbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Hauptpersonalrat, Lehrgruppenleiter, Lehrtätigkeit, Organisationsermessen, Organisationsrecht, permanente Anwesenheit, Personalvertretung, Polizeifachlehrer, Polizeivollzugsdienst, Rahmenbedingungen, Rechtsanspruch, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Telearbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zwingende dienstliche Belange
Stichwort:Hauptpersonalrat
Leitsatz:Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.

Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet.

Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.06



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 2657/03 vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:HPVG
Schlagworte:Anhörung, Hauptpersonalrat, Haushaltsplan, Haushaltsvoranschlag, Stellenanforderungen
Stichwort:Hauptpersonalrat
Leitsatz:1. Vor der Weiterleitung von Stellenanforderungen zum Haushaltsvoranschlag sind gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 HPVG die Personalvertretungen auf allen Stufen anzuhören, also auch der Hauptpersonalrat beim jeweiligen Fachministerium.

2. Das Anhörungsrecht erstreckt sich auch auf eine nachträgliche Korrektur der Stellenanforderungen im Haushaltsvoranschlag, wenn dem Fachministerium ein Entscheidungsspielraum verblieben ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2657/03


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