Die rechtskräftige Entscheidung über einen Hauptanspruch schließt einen Neben-/Zinsanspruch nur insoweit aus, als die Klage abgewiesen wird.
Wird der Hauptanspruch rechtskräftig zugesprochen, ist die Rechtskraft dieser Entscheidung auf den Hauptanspruch beschränkt und entfaltet keine rechtliche Wirkung im Verfahren über den Zinsanspruch.