( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterHhat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden 

hat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 84/01 vom 18.04.2002

Rechtsgebiete:InsO, BGB, ZPO, ArbGG, GKG, KSchG
Schlagworte:Eine Klage, die (auch) die Feststellung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, hat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden
Stichwort:hat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 Sa 84/01




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/hat-eine-masseverbindlicheit-zum-gegenstand-der-unterbrochene-rechtsstreit-kann-deshalb-nach--86-abs-1-inso-auch-vom-klagenden-arbeitnehmer-wieder-auf

"hat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN