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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHhat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden 

hat eine Masseverbindlicheit zum Gegenstand. Der unterbrochene Rechtsstreit kann deshalb nach § 86 Abs. 1 InsO auch vom klagenden Arbeitnehmer wieder aufgenommen werden

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 84/01 vom 18.04.2002


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