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Harmonisierung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 22.05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EG, BBesG, BBesO, BRRG, SonderzuwendungsG, 2. BesÜV
Schlagworte:Beamter, Bundesgebiet, Beitrittsgebiet, Ernennung, erstmalig, Verwendung, Professor, Niederlande, Besoldung, Sonderzuwendung, Sonderzahlung, Grundbetrag, Absenkung, Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Diskriminierung, mittelbar, Beschränkung, Staatsangehörigkeit, Rückkehrfall, Geltungsvorrang, Anwendungsvorrang, Harmonisierung, Beamtenstatus, Statusinhalt, Statusvergleich, Gleichartigkeit (verneint), Lebenszeitprinzip, Beamter auf Zeit, Entlassung, Entlassungsgründe, Reorganisation, Rechtfertigungsgrund, Allgemeininteresse, zwingender Grund, öffentlicher Haushalt, Leistungskraft, Ziel, wirtschaftlich, Vertrauen, Vertrauensschutz, Verwaltung, öffentlich, rechtsstaatlich, Aufbau, Berufungszusage, Besoldungsvereinbarung, Zusicherung (verneint), Auskunft, Umdeutung
Stichwort:Harmonisierung
Leitsatz:Die Ernennung zum Beamten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist jedenfalls dann keine Ernennung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV, wenn der dortige Beamtenstatus dem Beamtenstatus in der Bundesrepublik Deutschland nicht entspricht.

Der Beamtenstatus eines Hochschulprofessors in den Niederlanden entsprach im Jahre 1993 nicht dem deutschen Beamtenstatus, da er nicht von der Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit geprägt war.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 22.05



THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 663/06 vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, GG, BVerfGG, StGB, GewO, LotterieStV, ThürAGLottStV, ThürOBG, Zuständigkeits-und-Ermächtigungs-VO, VwGO, GKG
Schlagworte:Berufsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Harmonisierung, Gemeinschaftsrecht, Übergangsregelung, Übergangs-Rechtslage, Grundrechtsschutz, Gemeinwohl, Menschenwürde, Wettsucht, Gesetzgebung, Zuständigkeit, Sportwette, Monopol, Glücksspiel, Gewinnspiel, Straftat, Ermächtigungsgrundlage, Wirtschaftsaufsicht, Darlegungsgebot, Interessenabwägung, Streitwert
Stichwort:Harmonisierung
Leitsatz:1. Die Beachtung des Thüringer Staatsmonopols für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten kann in der Übergangsphase - wie sie das BVerfG mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1045/01 - (NJW 2006, 1261 = GewArch 2006, 199) zum bayerischen Landesrecht vorgegeben hat - nach den in Thüringen eingeleiteten Beschränkungen, die der Bekämpfung der Wettsucht und problematischem Spielverhalten dienen, weiter durchgesetzt werden.

2. Angesichts der unmittelbaren Geltung der Grundfreiheiten nach Art. 43, 49 EG bei gleichzeitig fehlendem europäischem Sekundärrecht für den Markt für Spiele und Wetten hängt die Rechtfertigung des Eingriffs in den freien Dienstleistungsverkehr u. a. davon ab, ob ein berechtigtes Interesse aus Gründen des Grundrechtsschutzes und der Beachtung der Menschenwürde und damit wegen überragender Gemeinwohlziele anerkannt werden kann.

3. Ob gemeinschaftsrechtlich der Eingriff mit einem Staatsmonopol aufrechterhalten werden kann, ist mit Blick auf derzeit beim EuGH anhängige Richtervorlagen weiter offen.

4. Nach der derzeitigen Rechtslage darf die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat veranstaltet werden, grundsätzlich ordnungsrechtlich unterbunden werden.

5. Zur Interessenabwägung im Eilverfahren.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 EO 663/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11021/05.OVG vom 15.08.2005

Rechtsgebiete:EWG-RL 91/439, FeV
Schlagworte:EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Anerkennung, Sperrfrist, MPU-Gutachten, strafgerichtliche Entziehung, verwaltungsbehördliche Entziehung, nachträgliche Maßnahmen, Anwendungsvorrang, Harmonisierung, Mindeststandards, Anerkennungsstaat, Ausstellungsstaat, Missbrauch, EU-Führerscheintourismus, Überprüfungsbefugnis
Stichwort:Harmonisierung
Leitsatz:Bei vorangegangener verwaltungsbehördlicher Entziehung der Fahrerlaubnis bietet § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV - mangels Anordnung einer Sperrfrist - wegen des europarechtlichen Anwendungsvorrangs des Anerkennungsprinzips des Art. 1 Abs. 2 der RL EWG 91/439 keine Handhabe, einer nachträglich erteilten EU-Fahrerlaubnis die Berechtigungswirkung abzusprechen (Anwendung der sog. "Kapper-Rechtsprechung" des EuGH - Urteil vom 29.04.2004, C-476/01 - auf verwaltungsbehördliche Fahrerlaubnisentziehung).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11021/05.OVG


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