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Handzeichen Recht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-STUTTGART – Urteil, 20 U 8/08 vom 01.07.2009

1. Ein Jahresabschluss ist auch dann gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig, wenn seine Prüfung vor der Fassung des Billigungsbeschlusses des Aufsichtsrats zwar nicht vollständig unterblieben ist, die durchgeführte Prüfung aber Mindestanforderungen nicht genügt.

2. Zu den Mindestanforderungen zählt zum einen die Vorlage eines unterzeichneten Prüfungsberichts. Die nach dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gebotene Siegelung ist allerdings zur Wahrung der Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nicht erforderlich.

3. Zu den Mindestanforderungen zählt zum anderen die schriftliche Erteilung eines Bestätigungsvermerks. Dabei sind die Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG bereits gewahrt, wenn der Bestätigungsvermerk in dem vom Wirtschaftsprüfer unterzeichneten Prüfungsbericht wiedergegeben ist.

4. Zur Wahrung der vorgenannten Mindestanforderungen genügt es, wenn der Abschlussprüfer den von ihm zunächst nur als Entwurf vorgelegten Prüfungsbericht vor der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterzeichnet und erkennen lässt, den unterzeichneten Bericht als rechtsverbindliche Erklärung behandeln zu wollen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 763/08 vom 20.11.2008

Eine gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens liegt immer dann vor, wenn ein Ermittlungsorgan den Willen geäußert hat, dass dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt werden soll. Insoweit macht es keinen sachlichen Unterschied, ob eine schriftliche Verfügung des Sachbearbeiters, den Anhörungsbogen zu erstellen und zu versenden, an eine mit dieser Aufgabe betraute Schreibkraft gerichtet oder ob eine in der Sache identische, aber elektronisch gespeicherte Verfügung des Sachbearbeiters vom Arbeitsprogramm des Rechners ausgeführt wird. In beiden Fällen wird der vom Sachbearbeiter gefaßte Wille, gegen einen bestimmten Betroffenen wegen einer bestimmten mit Bußgeld bedrohten Handlung vorzugehen, auf gleiche Weise konkretisiert.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 39/08 vom 18.06.2008

Die Bank hat zu beweisen, dass sie ein Sparguthaben an den Gläubiger ausgezahlt hat. Bankinterne Unterlagen sowie der bloße Zeitablauf seit Ausgabe des Sparbuchs oder seit der letzten Eintragung darin rechtfertigen für sich genommen keine Beweislastumkehr zugunsten der Bank.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 TaBV 50/08 vom 16.06.2008

Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit, den Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen, wenn die Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl deswegen fehlerhaft ist, weil eines der (drei) Wahlvorstandsmitglieder nicht die erforderliche Mehrheit der auf der zur Wahl des Wahlvorstands einberufenen Betriebsversammlung anwesenden Arbeitnehmer erhalten hat und eine Nachwahl nicht stattfindet. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass es sich bei der in Aussicht genommenen Betriebsratswahl daher um eine Wahl ohne Wahlvorstand handelt und diese im Fall ihrer Durchführung nichtig sein wird. Im Hinblick darauf werden Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund des auf Abbruch gerichteten Antrags bejaht.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 179/07 vom 11.06.2008

1. Liegen die Vorraussetzungen des § 1664 Abs. 1 BGB vor, trifft also einen Elternteil weder der Vorwurf eines Verstoßes gegen die eigen übliche Sorgfalt noch des groben Verschuldens, fehlt es bereits an der Zurechenbarkeit eines etwaigen Fehlverhaltens und damit an einer Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit der Grundsätze über ein gestörtes Gesamtschuldverhältnis (BGHZ 103, 338 ff.).

2. Es ist nicht grob fahrlässig, wenn die Mutter eines bei einem Fahrradunfall verletzten 5jährigen Kindes zugelassen hat, dass ihr Sohn ohne Fahrradhelm in einem Kindersitz transportiert wird.

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 156/07 vom 11.04.2008

1. Sind bei einem Straßenradrennen an einer Kreuzung zur Regelung des Verkehrs "bei Bedarf" Polizeibeamte eingesetzt, die in der ersten Runde das Rennfeld vor dem an sich bevorrechtigten (Quer)Verkehr der übergeordneten Straße abgeschirmt haben, darf ein Rennteilnehmer auch dann in späteren Runden eine eben solche Regelung erwarten, wenn er außerhalb eines geschlossenen Feldes als Einzelfahrer den Kreuzungsbereich durchfahren will.

2. Umstände, die eine solche Erwartung in Frage stellen, können ein Mitverschulden des Rennteilnehmers an einem Unfall mit einem an sich bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer begründen.

3. Zur Einzel- und Gesamtabwägung im Falle der Nebentäterschaft von Unfallbeteiligten und haftenden Anstellungskörperschaften.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 238/07 vom 26.03.2008

Die Begründung der internationalen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung zur Sache nach Art. 24 EuGVVO ist nicht davon abhängig, dass in einer mündlichen Verhandlung Anträge gestellt werden.

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 919/07 vom 19.03.2008

1.) Die Formunwirksamkeit einer Kündigungserklärung (hier: Kündigungserklärung per e-mail) kann auch außerhalb der Drei-Wochen-Frist geltend gemacht werden.

2.) Zu den Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG für die betriebsbedingte Kündigung des Angestellten eines Gartencenters.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Verg 1/08 vom 07.03.2008

Der Antragsteller in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, der sofortige Beschwerde gegen eine ihn teilweise materiell und formell beschwerende Entscheidung der Vergabekammer eingelegt hat, hat grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots i.S. von § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB.

a. Die Anordnung der Wiederholung der Wertung durch die Vergabekammer beinhaltet kein generelles Zuschlagsverbot i.S.v. § 118 Abs. 3 GWB, sondern macht einen Zuschlag lediglich von weiteren vorherigen Maßnahmen abgängig, die durchaus im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens geschaffen werden können (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2004, VII-Verg 39/04 - NZBau 2004, 520; OLG München, Beschluss v. 17. Mai 2005, Verg 9/05, OLG Celle, Beschluss v. 5. März 2007, 13 Verg 5/06 - VergabeR 2007, 554)

b. Die gleiche prozessuale Unsicherheit besteht für den Antragsteller, wenn ihm ein Rechtsschutzbedürfnis an einer Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GWB aberkannt wird, weil sich das Vergabeverfahren nach Einschätzung des Vergabesenats in einem Stadium befindet, in welchem es nicht oder zumindest nicht auf absehbare Zeit zu einem wirksamen Zuschlag kommen kann (entgegen OLG München, Beschluss v. 5 November 2007, Verg 12/07).

c. Das Rechtsschutzbedürfnis eines Bieters an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots entfällt auch nicht etwa im Hinblick auf § 13 VgV.

BAG – Urteil, 2 AZR 864/06 vom 13.02.2008

Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 4 Satz 4 KSchG).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 115/07 vom 06.02.2008

Im Falle der Kollision mit einem Überholer muss der Linksabbieger nachweisen, dass und weshalb er ein Überholen des Nachfolgenden habe ausschließen können; bloßes korrektes Einordnen und Zeichengeben befreit nicht von der zweiten Rückschau.

Beginnt der Linksabbieger mit dem Abbiegevorgang, ohne zweite Rückschau und ohne das weitere Verhalten des Nachfolgenden abzuwarten, kommt seine Mithaftung nach einer Quote von 1/3 in Betracht.

BAG – Urteil, 6 AZR 519/07 vom 24.01.2008

Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 1 Ws 718/07 vom 10.12.2007

1. Zur Schriftform bei der Berufungseinlegung nach § 314 Abs. 1 StPO gehört, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, schon im Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Gericht hinreichend zuverlässig entnommen werden können. Außerdem muss feststehen, dass es sich nicht um einen Entwurf handelt, sondern dass das Schriftstück mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist. Soweit Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist, ist eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig.

2. Auch ein handschriftliches, mit Telefax übermitteltes Schreiben, das den Namen und die Anschrift des Absenders trägt, ersichtlich vollständig ist, aber kein Handzeichen oder einen sonstigen das Schreiben abschließenden Namenszug des Absenders enthält, kann hierfür genügen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 191/07 vom 03.12.2007

Bei den Vorschriften über den Sonderfahrstreifen ("Busspur") handelt es sich nicht um ein Schutzgesetz zu Gunsten sorgfaltswidriger Linksabbieger (vgl. Senat, MDR 1981, 1923; OLG Hamm, MDR 2001, 1290). Der Verkehrsteilnehmer, der unbefugt einen gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzt, verliert dadurch nicht die ihm vor einem Linksabbieger im Begegnungsverkehr zustehende Vorfahrt; denn die Wartepflicht des Linksabbiegers hängt nicht von der Fahrstreifenwahl des Gegenverkehrs ab, zumal dem Linksabbieger die Beschilderung der Fahrstreifen des Gegenverkehrs (insbesondere, ob es sich um eine "Busspur" handelt und die Zeiten des Vorbehalts für Busse, Taxen usw.) nicht erkennbar ist (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1995, 32; KG, Urteil vom 29. April 1999 - 22 U 1493/98 - ).

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 213/07 vom 23.10.2007

Hat ein Arbeitgeber kurze Zeit vor Ausscheiden eines Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis erteilt, so ist er an die in dem Zwischenzeugnis enthaltene Bewertung von Führung und Leistung des Mitarbeiters gebunden, es sei denn, es sind inzwischen Tatsachen bekannt geworden, die eine Abänderung verlangen.

Hat eine Rechtsanwalts- und Notargehilfin eine Handkasse verwaltet, zu der mehrere andere Personen Zugang hatten, ist die Mitarbeiterin nicht angewiesen worden, auch Monatsanfangs- und -endbestände festzustellen und ist durch den beschäftigenden Rechtsanwalt nie eine Kassenprüfung durchgeführt worden, ist die Erwähnung eines Kassenfehlbestandes, der nicht aufgeklärt ist, im Endzeugnis unzulässig. Das gilt insbesondere, wenn die Kassenführung nicht einmal im Zwischenzeugnis erwähnt worden war, sie also einen nicht nennenswerten Zeitanteil der Tätigkeit der Angestellten ausmachte.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 132/07 vom 18.04.2007

1. Eine Kündigung ist dem Arbeitnehmer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zugegangen, wenn ihm das Kündigungsschreiben lediglich in Kopie übergeben wird. Dass dem Empfänger anlässlich der Übergabe der Kopie das Originalschreiben zur Ansicht und nicht zur Mitnahme vorgelegt wird ("Nur gucken, nicht anfassen"), genügt nicht für die in § 130 Abs. 1 BGB präsumierte Erlangung der Verfügungsgewalt.

2. Der Arbeitgeber kann nicht dadurch, dass er aus Anlass der Stillegung einer Abteilung diese zum selbständigen "Betrieb" aufwertet, die kündigungsschutzgesetzliche Privilegierung reklamieren, dass die Sozialauswahl grundsätzlich betriebsbezogen ist und sich auch bei unternehmensweiter Versetzungsklausel nicht auf andere Betriebe erstreckt. Hinweis der Kammer: Parallelsache zu 12 Sa 461/07 (Urteil vom 27.06.2007)

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 2/07 (V) vom 28.03.2007

Entscheidet die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde, weil diese sie im Wege der Organleihe mit der selbständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben beauftragt hat, spricht diese Wahrnehmungszuständigkeit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Zuständigkeitskonzentrationen im Bereich des EnWG dafür, die Bundesnetzagentur als die entscheidende Regulierungsbehörde i.S.d. § 75 Abs. 4 EnWG anzusehen, so dass deren Sitz für die Bestimmung des örtlich zuständigen Beschwerdegerichts maßgeblich ist.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 6/07 vom 25.01.2007

1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3463)

2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht "anbietet" (vgl. BGHZ 154, 205).

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 SchH 7/06 vom 10.01.2007

Zur Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis des Befangenheit, weil dieser mit der Erstattung einer Strafanzeige gegen die Verfahrensbevollmächtigte der Partei droht.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 43/07 vom 09.01.2007

1. Die Dauer der Amtszeit eines nach § 21 c II GVG nächstberufenen Präsidiumsmitglieds wird durch die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt.

2. Ist der Ablauf der Amtszeit übersehen und Nachwahlen nicht durchgeführt worden, so wird auch die nächste im Zweijahresrhythmus durchgeführte (Teil-) Wahl zum Präsidium von dem Fehler erfasst und ist für unwirksam zu erklären.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 42/07 vom 09.01.2007

1. Die Dauer der Amtszeit eines nach § 21 c II GVG nächstberufenen Präsidiumsmitglieds wird durch die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt.

2. Ist der Ablauf der Amtszeit übersehen und Nachwahlen nicht durchgeführt worden, so wird auch die nächste im Zweijahresrhythmus durchgeführte (Teil-) Wahl zum Präsidium von dem Fehler erfasst und ist für unwirksam zu erklären.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 St OLG Ss 260/06 vom 07.12.2006

1. Die anwaltliche Revisionsbegründung im Strafprozess muss mit einem Namenszug unterzeichnet sein, der zwar nicht in jedem Fall lesbar zu sein braucht. Er muss aber wenigstens andeutungsweise Buchstaben erkennen lassen und einen individuellen und einmaligen Charakter aufweisen, der die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnet und somit die Nachahmung durch einen
beliebigen Dritten zumindest erschwert.

2. Eine Revisionsbegründung, die ein Rechtsanwalt mit einer von unten links nach oben rechts verlaufenden, wellenförmigen Linie unterschreibt, an deren oberen Ende sich ein Punkt befindet, genügt nicht den an eine Unterzeichnung nach § 345 Abs. 2 StPO zu stellenden Anforderungen.

3. Unzumutbare oder unerfüllbare Anforderungen an die bei der Revisionsbegründung einzuhaltenden Förmlichkeiten werden durch diese Auslegung des § 345 Abs. 2 StPO nicht aufgestellt.

OLG-KOELN – Urteil, 8 U 42/06 vom 09.11.2006

Eine Steuerberaterhonorarforderung, die lediglich mit einer eingescannten Unterschrift unterzeichnet ist, genügt nicht den Formerfordernissen des § 9 Abs. 1 StBergGebV.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 5775/05 vom 03.08.2006

1. Besteht bei einer Operation ein erhebliches Risiko, dass die Krankheit nach dem Eingriff wieder ausbricht (hier: Befall des bislang gesunden Darmabschnitts mit Colitis ulcerosa nach Entfernen des erkranken Darmabschnitts), ist der Patient hierüber aufzuklären.

2. Zur Plausibilität eines ernsthaften Entscheidungskonflikts des Patienten bei massivem Leidensdruck und erheblichen Nachteilen und Risiken der Behandlungsalternativen

LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 222/05 vom 29.06.2006

1. Auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes 2002 muss das Landesarbeitsgericht über die Begründetheit eines in der zweiten Instanz erstmals gestellten Antrages des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KSchG nach Rücknahme der Berufung des Arbeitgebers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts in einen Kündigungsschutzrechtstreit entscheiden.

Dies gilt zumindest dann, wenn der Auflösungsantrag zum Zeitpunkt der Berufungsrücknahme rechtshängig war.

2. Eine "Flucht in die Rücknahme der Berufung" durch den Arbeitgeber ist auch dann nicht möglich, wenn in der Berufungsinstanz noch keine Anträge gestellt wurden; denn die mündliche Verhandlung vor der Berufungskammer endet nicht mit der Rücknahme. Der rechtshängige Antrag auf Auflösung kann deshalb auch nach Rücknahme der Berufung gegen ein der Kündigungsschutzklage stattgebendes Urteil zur Entscheidung gestellt werden.

OLG-HAMBURG – Beschluss, I-88/05 vom 10.01.2006

Der Grundsatz, daß die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne daß der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Mißbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Password gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 993/05 vom 04.11.2005

1. Auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung einer Krankenhausärztin kann geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - bzgl. Arzthelferin).

2. Der Chefarzt einer Krankenhausabteilung hat sich als für die Ausbildung, Anleitung und Überwachung von Assistenzärzten verantwortlicher Arzt darum zu kümmern, dass deren Maßnahmen den medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen eines Facharztes entsprechen. Bei einer Visite von Patienten ist es Pflicht des Chefarztes, sich über die vorgenommenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen informieren zu lassen und die notwendigen fachärztlichen Entscheidungen zu treffen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.1987, NJW 1987, S. 1479 f.).

3. Verlässt sich eine Assistenzärztin darauf, dass sie über "kritische" Befunde eines Patienten durch das Labor des Krankenhauses informiert wird, erinnert aber auch der Chefarzt bei seiner Visite nicht an die noch fehlenden Laborbefunde, kann dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung der Assistenzärztin zuzumuten sein, wenn er nicht auch das Arbeitsverhältnis mit dem Chefarzt gekündigt oder diesem jedenfalls eine Abmahnung erteilt hat (im Anschluss an BAG, Urteil vom 22.02.1979, EzA § 103 BetrVG, Nr. 23).

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 1185/04 vom 18.10.2005

Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Verstöße gegen die Pflicht zur Pflegedokumentation in einem Altenheim

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 322/05 vom 11.08.2005

Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bedarf keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses Handzeichen nicht lesbar ist.

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 94/04 vom 20.05.2005

Die schriftliche Zustimmung eines Wahlbewerbers zur Aufnahme in eine Vorschlagsliste nach §§ 6 Abs. 3 S. 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 WO zum BetrVG bedarf einer Unterschrift im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB, eine bloße Paraphe ist unzureichend und kann zur Anfechtung einer Betriebsratswahl führen.

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