JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Handzeichen Recht
| Rechtsgebiete: | AktG, HGB |
| Stichwort: | Handzeichen Recht |
| Leitsatz: | 1. Ein Jahresabschluss ist auch dann gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig, wenn seine Prüfung vor der Fassung des Billigungsbeschlusses des Aufsichtsrats zwar nicht vollständig unterblieben ist, die durchgeführte Prüfung aber Mindestanforderungen nicht genügt. 2. Zu den Mindestanforderungen zählt zum einen die Vorlage eines unterzeichneten Prüfungsberichts. Die nach dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gebotene Siegelung ist allerdings zur Wahrung der Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nicht erforderlich. 3. Zu den Mindestanforderungen zählt zum anderen die schriftliche Erteilung eines Bestätigungsvermerks. Dabei sind die Mindestanforderungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG bereits gewahrt, wenn der Bestätigungsvermerk in dem vom Wirtschaftsprüfer unterzeichneten Prüfungsbericht wiedergegeben ist. 4. Zur Wahrung der vorgenannten Mindestanforderungen genügt es, wenn der Abschlussprüfer den von ihm zunächst nur als Entwurf vorgelegten Prüfungsbericht vor der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterzeichnet und erkennen lässt, den unterzeichneten Bericht als rechtsverbindliche Erklärung behandeln zu wollen. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 20 U 8/08 | |
| Rechtsgebiete: | FGO |
| Stichwort: | Handzeichen Recht |
| Volltext: BFH - Beschluss, IX B 120/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verfolgungsverjährung, Anhörung, EDV, Computer, hinterlegter elektronischer Befehl, kein Handzeichen erforderlich, Nachvollziehbarkeit im Verlaufsprotokoll, Eingabe des Geschlechts des Fahrers nach Auswertung des Meßfotos, automatische Halterantrage, automatischer Ausdruck des Anhörungsbogens nach automatischer Überprüfung des Geschlechts des Halters |
| Stichwort: | Handzeichen Recht |
| Leitsatz: | Eine gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens liegt immer dann vor, wenn ein Ermittlungsorgan den Willen geäußert hat, dass dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt werden soll. Insoweit macht es keinen sachlichen Unterschied, ob eine schriftliche Verfügung des Sachbearbeiters, den Anhörungsbogen zu erstellen und zu versenden, an eine mit dieser Aufgabe betraute Schreibkraft gerichtet oder ob eine in der Sache identische, aber elektronisch gespeicherte Verfügung des Sachbearbeiters vom Arbeitsprogramm des Rechners ausgeführt wird. In beiden Fällen wird der vom Sachbearbeiter gefaßte Wille, gegen einen bestimmten Betroffenen wegen einer bestimmten mit Bußgeld bedrohten Handlung vorzugehen, auf gleiche Weise konkretisiert. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 763/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Handzeichen Recht |
| Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 2 U 49/08 | |
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