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Handzeichen des Sachbearbeiters

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 322/05 vom 11.08.2005

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verjährungsunterbrechung, Anordnung der Vernehmung, Handzeichen des Sachbearbeiters, Lesbarkeit
Stichwort:Handzeichen des Sachbearbeiters
Leitsatz:Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bedarf keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses Handzeichen nicht lesbar ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 322/05




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