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Handy-Logos II

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OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 148/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:UrhG
Schlagworte:Handy-Logos II
Stichwort:Handy-Logos II
Leitsatz:Handy-Logos können als Werke der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Banale, alltägliche und vorbekannten Darstellungen ohne ein Mindestmaß von Individualität und Aussagekraft genügen jedoch nicht einmal der sog.Kleine Münze ( so im Streitfall). Für die Anerkennung als urheberrechtlich geschütztes Werk kommt es nicht darauf an, ob die Herstellung der Logos aus einzelnen Bildpunkten ( "Pixel für Pixel" ) möglicherweise zeitaufwendig war.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 148/03




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