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Handy

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 190/05 vom 27.11.2007

Zur Frage, ob der Dienstherr verpflichtet ist, einem Polizeibeamten des Mobilen Einsatzkommandos Schadensersatz für ein privates Handy zu leisten, das während eines Einsatzes beschädigt worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 842/06 vom 18.12.2006

Das Benutzen im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO umfasst sämtliche Bedienfunktonen des Mobiltelefons, nicht nur das Telefonieren selbst.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 681/06 vom 19.10.2006

Nimmt der Betroffene das klingelnde Handy in die Hand, schaut auf das Display und "drückt den Anruf weg" handelt es sich um "Benutzung" i.S.d. § 23 Abs. 1 a StVO.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 415/06 vom 13.07.2006

Zur (verneinten) Zulassung der Rechtsbeschwerde bei erheblicher Überschreitung des Satzes der Regelgeldbuße.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 402/06 vom 12.07.2006

Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs. 1 a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um aus diesem eine dort gespeicherte Telefonnummer auszulesen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 414/06 vom 27.06.2006

Der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO kann grundsätzlich nur vorsätzlich begangen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 387/06 OLG vom 23.06.2006

Die Benutzung eines Mobiltelefons schließt neben dem Gespräch im öffentlichen Fernnetz sämtliche Bedienfunktionen ein, solange das Gerät dazu in der Hand gehalten wird.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11702/05.OVG vom 10.05.2006

1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar.

2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469).

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 1/06 vom 24.03.2006

Die Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät fällt unter das Verbot des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 30/06 vom 29.01.2009


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