JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Handwerksordnung
| Rechtsgebiete: | HwO |
| Schlagworte: | Beitrag, Folgebescheid, Gewerbeertrag, Grundlagenbescheid, Handwerkskammer, Mitgliedsbeitrag, Nacherhebung, Nachveranlagung, Vertrauensschutz, Vorläufiger Bescheid |
| Stichwort: | Handwerksordnung |
| Leitsatz: | Hat eine Handwerkskammer, die ihre Mitgliedsbeiträge nach den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträgen bemisst, ihrer Beitragsfestsetzung erkennbar einen falschen, nämlich zu geringen Gewerbeertrag zu Grunde gelegt, so ist sie grundsätzlich berechtigt, die fehlenden Beiträge nachzuerheben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 106/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HwO |
| Schlagworte: | Konzessionsträger, Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft |
| Stichwort: | Handwerksordnung |
| Leitsatz: | Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 355/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, ArbGG, ZPO, TVG, BGB, HWO |
| Schlagworte: | Zum Anspruch auf Einmalzahlungen für 2006 und 2007 nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen vom 06.08.2006 für den Bereich der Länder bei selektiver dynamischer arbeitsvertraglicher Verweisung auf die Vergütungsgruppe IV b des BAT Bund/Länder |
| Stichwort: | Handwerksordnung |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 1093/08 | |
| Rechtsgebiete: | HwO, BBiG |
| Schlagworte: | Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsvergütung, Angemessenheit, Tarifvertrag, Organisationsgrad |
| Stichwort: | Handwerksordnung |
| Leitsatz: | 1. Für die Bestimmung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung als Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist auch nach der Neufassung des Bundesbildungsgesetzes durch das Berufsbildungsreformgesetz entsprechend der Verkehrsanschauung auf die bestehenden einschlägigen Branchentarifverträge abzustellen. Der geringe Organisationsgrad von Ausbildungsbetrieben in Tarifvertragsparteien - hier in der Baubranche im Freistaat Sachsen - findet dabei keine Berücksichtigung. 2. Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ist weiterhin grundsätzlich dann nicht mehr gegeben, wenn die tarifliche Vergütung um mehr als 20 % (hier ca. 33 %) unterschritten wird. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 B 373/06 | |
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