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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 4 U 97/02 vom 10.12.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arzthaftung, Handverletzung, Aufklärung, Vorschaden
Stichwort:Handverletzung
Leitsatz:1. Es liegt kein Aufklärungsfehler vor, wenn der Patient nach einer unfallbedingten Verletzung (Hammerschlag auf die linke Hand) über die Risiken einer operativen Reposition des Daumensattelgelenks aufgeklärt wird, tatsächlich dann aber intraoperativ eine Luxation des Daumengrundgelenks erkannt und behandelt wird.

2. Es stellt keinen Behandlungsfehler dar, wenn bei einer frischen, unfallbedingten Verletzung an der Hand vor der Operation ein "Altschaden" ( hier Hypermobilität im Daumengrundgelenk wegen alter Fraktur und Versteifung des linken Daumensattelgelenks) - mangels Information durch den Patienten - nicht erkannt wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 97/02




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