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Handlungseinheit

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Beschluss, 4 StR 428/03 vom 22.06.2004

Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.

BGH – Urteil, 3 StR 344/03 vom 17.06.2004

Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, daß die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppierung in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gemäß § 52 Abs. 1 StGB gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist.

BGH – Urteil, 2 StR 164/03 vom 14.11.2003

1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, ist Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert.

2. Liegen wegen einer Veränderung der Strafdrohung die Voraussetzungen der Ruhensvorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB vor, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 219/03 vom 23.07.2003

1. Dass ein Kraftfahrzeug in den Zulassungspapieren als "Kombilimousine" bezeichnet ist, ändert an der rechtlichen Einordnung als Lastkraftwagen jedenfalls dann nichts, wenn sein zulässiges Gesamtgewicht 3,5 to übersteigt.

2. Der Fahrer eines solchen Kraftfahrzeugs darf sich nicht auf die Auskunft seines Arbeitgebers verlassen, das Fahrzeug sei wie ein Personenkraftwagen zu behandeln.

3. Beruht ein Geschwindigkeitsverstoß nicht auf besonderer Rücksichts- oder Verantwortungslosigkeit des Betroffenen, sondern auf seiner Verbotsunkenntnis, kann es im Einzelfall an der Notwendigkeit fehlen, mit der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes erzieherisch auf den Betroffenen einzuwirken.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 351/03 vom 28.05.2003

Ist der Täter Angeklagte innerhalb weniger Minuten, an demselben Ort und auf dieselbe Weise in Verfolgung eines einheitlichen, auf Erlangung eines möglichst großen Geldbetrages gerichteten Tatentschlusses tätig geworden, liegt eine natürliche Handlungseinheit vor.

BGH – Urteil, III ZR 224/01 vom 20.02.2003

a) Wenn der Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft sich in Wahrnehmung seiner kirchlichen Aufgaben in den Medien kritisch über soziale Vorgänge äußert, handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 GG

b) Dies kann Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG auslösen, nicht jedoch Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs.

Der Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft unterliegt bei kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit über andere Personen und Unternehmen im Hinblick auf die Grundrechte der Betroffenen gesteigerten Sorgfaltspflichten.

BGH – Urteil, 4 StR 228/02 vom 20.02.2003

Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.

BGH – Urteil, 4 StR 297/02 vom 12.12.2002

Hat der Täter das Tatopfer mit (bedingtem) Tötungsvorsatz mißhandelt und unterläßt er es anschließend, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des (zunächst) überlebenden Opfers einzuleiten, so ist eine Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen auch dann nicht gegeben, wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.

BGH – Beschluss, 4 StR 163/02 vom 12.09.2002

Im Sinne des § 92 a Abs. 4 AuslG ist "Vertragsstaat" des Schengener Übereinkommens vom 19. Juni 1990 jeder Mitgliedstaat, in dem das Übereinkommen in Kraft getreten ist. Die Anwendbarkeit der Vorschrift setzt nicht voraus, daß das Übereinkommen zwischen dem betreffenden Staat und den übrigen Mitgliedstaaten auch bereits in Kraft gesetzt worden ist.

BGH – Urteil, 4 StR 262/01 vom 25.10.2001

Die Ausnutzung derselben schutzlosen Lage allein reicht nicht aus, mehrere sexuelle Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.

BGH – Urteil, 3 StR 549/00 vom 11.05.2001

StGB §§ 332, 266, 52, 73 Abs. 1 Satz 2

1. Konkurrenzen zwischen Bestechlichkeit und Untreue.

2. Bei Bestechlichkeit und Untreue stehen Ansprüche des durch die Untreue Verletzten der Verfallsanordnung entgegen, wenn der Bestechungslohn zugleich den durch die Untreue zugefügten Vermögensnachteil darstellt.

BGH, Urt. vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 -
LG Mönchengladbach

BGH – Beschluss, 4 StR 354/00 vom 21.11.2000

§§ 275, 338 Nr. 7 StPO

1. Das Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil macht dessen Zustellung nicht unwirksam, wenn das zugestellte Schriftstück der Urschrift entspricht.

2. Ein solcher Mangel des Urteils ist nur auf eine Verfahrensbeschwerde, nicht aber auf Sachrüge zu beachten.

BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00 -
LG Essen

BGH – Urteil, 4 StR 284/00 vom 21.09.2000

StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1

Zum objektiven und subjektiven Tatbestand des § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB.

BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00 -
LG Detmold

BGH – Beschluss, 3 StR 486/99 vom 11.02.2000

VereinsG § 18 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 52 Abs. 1

Übernimmt ein Täter im Interesse eines mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins ein auf eine gewisse Dauer angelegtes Amt oder einen bestimmten Tätigkeitsbereich mit dem Willen, zur Aufrechterhaltung oder zur Unterstützung der verbotenen Tätigkeit des Vereins beizutragen, so verbindet das übernommene Amt sämtliche in seiner Ausübung begangenen Zuwiderhandlungen gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot zu einer einzigen Tat (Bewertungseinheit) des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (im Anschluß an BGHSt 43, 312).

BGH, Beschl. vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99 -
LG Dortmund

BGH – Urteil, 3 StR 215/98 vom 30.04.1999

StGB § 220a, § 6 Nr. 1

1. Die Vorschrift des § 6 Nr. 1 StGB, nach der kraft des Weltrechtsprinzips deutsches Strafrecht für ein im Ausland begangenes Verbrechen des Völkermordes gilt, steht im Einklang mit den Regelungen der Völkermord-Konvention (Genozid-Konvention) vom 9. Dezember 1948, die die von jedem der Vertragsstaaten übernommene Verpflichtung, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, nicht territorial begrenzt haben.

2. Die mit einem Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB tateinheitlich begangenen Verbrechen gemäß §§ 211, 212 StGB werden von dem nach § 6 Nr. 1 StGB geltenden Weltrechtsprinzip erfaßt (Annexkompetenz).

3. § 220a Abs. 1 StGB ist ein Straftatbestand, der nach seinem Wortlaut und auch nach seinem durch Auslegung zu ermittelnden Sinn außer einmaligen Handlungen auch mehrere natürliche Handlungen oder ganze Handlungskomplexe umschreibt (tatbestandliche Handlungseinheit).

4. Eine einzige materiell-rechtliche Tat im Sinne des § 220a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen auf eine bestimmte, etwa durch ihren Lebensraum näher konkretisierte nationale, rassische, religiöse oder ethnische (Teil)Gruppe beziehen und die mehreren Handlungen als ein einheitlicher örtlich und zeitlich begrenzter Lebenssachverhalt erscheinen.

BGH, Urt. vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -
OLG Düsseldorf

BGH – Urteil, 2 StR 437/98 vom 03.03.1999

StGB §§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, 52, 156, 332;
UWG aF § 12 Abs. 2;

1. Ein Mitarbeiter in der Bauabteilung der Flughafen Frankfurt/Main AG ist nicht Amtsträger, weil die Flughafengesellschaft keine "sonstige Stelle" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ist (im Anschluß an BGHSt 43, 370).

2. Mehrere in demselben Rechtszug abgegebene falsche eidesstattliche Versicherungen stehen in Tatmehrheit, soweit sie nicht durch zusätzliche Umstände materiell-rechtlich zu einer einheitlichen Tat verklammert werden.

BGH, Urt. vom 3. März 1999 - 2 StR 437/98 -
LG Frankfurt am Main

BGH – Urteil, 1 StR 240/98 vom 03.12.1998

StGB § 339 F: 13. August 1997

Eine Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG erfüllt nur dann den Tatbestand der Rechtsbeugung, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt.

BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98 -
LG Bayreuth

BGH – Urteil, 1 StR 154/98 vom 19.05.1998

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3, § 244 a Abs. 1

Zu den erforderlichen Indizien für Bandenzweck und Bandenabrede (hier: Zweiergruppe).

BGH, Urt. vom 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98 -
LG Memmingen

BGH – Urteil, 1 StR 635/96 vom 05.05.1998

StGB §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 26, 53 Abs. 1

Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

BGH, Urt. vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96 -
LG Rottweil

BGH – Urteil, 5 StR 569/96 vom 19.12.1997

StGB 1975 §§ 52, 78a, 263
AO § 370 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 2

a) Zur Tat und Tatbeendigung bei sukzessiver Ausführung von Steuerhinterziehungen im Beitreibungsverfahren (Fortführung von BGHSt 41, 368; Abgrenzung zu BGHSt 36, 105 und 38, 37).

b) Eine Abwendung der Beitreibung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen sowie Zwangsgeldern als steuerlichen Nebenleistungen durch Täuschung ist weder nach § 370 AO noch nach § 263 StGB strafbar.

BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 -
LG Landshut

BGH – Beschluss, 3 StR 567/97 vom 17.12.1997

StGB § 184 Abs. 5, § 176 Abs. 5 Nr. 2

Verschiedene Fallgestaltungen des Sichverschaffens kinderpornographischer Lichtbilder.

BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97 -
LG Zwickau

BGH – Urteil, 3 StR 114/97 vom 28.11.1997

StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1, § 78 c Abs. 3 Satz 2, § 52 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3, § 60 Nr. 2

1. Die doppelte Verjährungsfrist des § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB ist ohne eine vorherige Beendigung der Tat kein gesetzlich zulässiges Mittel zur zeitlichen Begrenzung einer tatbestandlichen Handlungseinheit.

2. Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).

3. Das vom Bundesverfassungsgericht aus der Verfassung abgeleitete besondere Verfolgungshindernis für ehemalige DDR-Spione steht der Annahme eines Beteiligungsverdachts i.S.d. § 60 Nr. 2 StPO an einer durch Dritte begangene geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 -
OLG Düsseldorf

BGH – Beschluss, 3 StR 574/97 vom 19.11.1997

VereinsG § 20 Abs. 1 StGB vor § 52

1. Ein außenstehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluß an BGHSt 42, 30).

2. Jedes Zuwiderhandeln gegen ein Betätigungsverbot nach 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ist eine selbständige Straftat, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit vorliegen. Eine rechtliche Verbindung zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit kommt - anders als bei den Organisationsdelikten nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 - 3 VereinsG - nicht in Betracht.

BGH, Beschluß vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 -
LG Dortmund

BGH – Beschluss, 2 StR 250/09 vom 22.07.2009

BGH – Beschluss, 3 StR 566/08 vom 05.03.2009

BGH – Beschluss, 3 StR 316/04 vom 16.09.2004

BGH – Urteil, 5 StR 218/04 vom 19.08.2004

BGH – Urteil, 5 StR 197/04 vom 17.08.2004

BGH – Urteil, 1 StR 129/04 vom 06.07.2004

BGH – Urteil, 2 StR 436/03 vom 07.04.2004


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