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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHandlungen des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktqualität als Gegenstand des - 

Handlungen des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktqualität als Gegenstand des -

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 48.00 vom 28.06.2001

Vor Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage braucht der Beamte die begehrte Leistung nicht zuvor bei seinem Dienstherrn zu beantragen.

Der nach § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebene Widerspruch kann unmittelbar auch gegen Handlungen des Dienstherrn erhoben werden, die keine Verwaltungsakte sind.

Beamte mit mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf Nachzahlung der erhöhten Besoldung ab Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie ihre Bezüge mit Rücksicht auf die Kinder beanstandet haben. Ein vorgeschaltetes Antragsverfahren war nicht erforderlich.

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