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Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 8/09 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, VVG 2008
Schlagworte:Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug, Rechtsweg
Stichwort:Handlung Recht
Leitsatz:Nimmt ein Versicherungsunternehmen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz für die Beschädigung des vom Arbeitgeber geleasten Firmenfahrzeugs aus übergegangenem Recht des Leasinggebers in Anspruch, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben.
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 8/09



BAG – Urteil, 9 AZR 241/08 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:GG, ArbGG, ArbStättV, BGB, BNichtrSchG, GastG, GewO, ZPO, NRSG
Schlagworte:Arbeitsschutz, rauchfreier Arbeitsplatz
Stichwort:Handlung Recht
Leitsatz:1. Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt.

2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 Abs. 1 ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/08

BAG – Urteil, 1 AZR 18/08 vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Stichwort:Handlung Recht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 18/08

BAG – Urteil, 6 AZR 189/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, ZPO, GG
Schlagworte:Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot
Stichwort:Handlung Recht
Leitsatz:1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08


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