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Handelsrichter als Geschäftsführer einer Partei

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 W 3/06 vom 24.02.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Handelsrichter als Geschäftsführer einer Partei, Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden
Stichwort:Handelsrichter als Geschäftsführer einer Partei
Leitsatz:Der ordentliche Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen kann in einem Rechtsstreit, in dem ein der Kammer angehörender Handelsrichter der Geschäftsführer einer der Parteien ist, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 W 3/06




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