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Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 21/03 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:EGV, HGB
Schlagworte:Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland
Stichwort:Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland
Leitsatz:Der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages wirksam gegründet und dort als rechtsfähig anerkannt ist (hier: limited nach englischem Recht), kann die Eintragung ins Handelsregister auch dann grundsätzlich nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft von Beginn an in Deutschland liegt (Abweichung von BayObLGZ 1998, 195).
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 21/03




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