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Handelsregistergebühren für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 55/06 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Handelsregistergebühren für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Stichwort:Handelsregistergebühren für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Leitsatz:Die Übergangsvorschrift des § 164 KostO ist auch auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit anzuwenden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 55/06




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