JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Handelskammer
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Handelskammer |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 12 W 25/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, IHKG |
| Schlagworte: | allgemeinpolitisches Mandat, Aufgabenzuweisung, IHK, Zwangsmitgliedschaft |
| Stichwort: | Handelskammer |
| Leitsatz: | 1. Die freiheitssichernde Funktion der Kompetenzabgrenzung für öffentlich-rechtliche Zwangsverbände erfordert eine Präzisierung der allgemeinen Aufgabenzuweisung an Industrie- und Handelskammern für solche Bereiche, in denen Belange der gewerblichen Wirtschaft nur am Rande berührt sind (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 29/99 - BVerwGE 112 S. 69 ff.). 2. Bei nicht zum Kernbereich der Wirtschaftspolitik gehörenden öffentlichen Angelegenheiten wird der zulässige Umfang und das zulässige Gewicht der Betätigung von Industrie- und Handelskammern umso stärker begrenzt und haben sie sich mit Aktivitäten und Stellungnahmen umso mehr zurückzuhalten, je "ressortferner" der fragliche Politikbereich ist und je geringer und mittelbarer gewerbliche Belange am Rande berührt werden. 3. In den für sie "fremden" Bereichen sind die Industrie- und Handelskammern regelmäßig nur befugt, Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft geltend zu machen, nicht aber, konkrete und ins Einzelne gehende Lösungsvorschläge zu unterbreiten oder Forderungen zu stellen, die eine Abwägung auch mit anderen als wirtschaftlichen Belangen erfordern. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1559/07 | |
| Rechtsgebiete: | AFBG, BBiG |
| Schlagworte: | Förderung für eine inzwischen durchgeführte Fortbildungsmaßnahme zum "Fachwirt für Finanzberatung" nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Regelungsgehalt von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Berufliche Qualifikation i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG, Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme bei Möglichkeit der Teilnahme von nicht über die erforderliche Vorqualifikation verfügenden Personen |
| Stichwort: | Handelskammer |
| Leitsatz: | 1. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG regelt eine abstrakte Anforderung an die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme und nicht Förderungsvoraussetzungen, die in der Person der Fortbildungswilligen vorliegen müssen (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -). 2. Eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -). 3. Eine "entsprechende beruflichen Qualifikation" im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG kann durch eine berufliche Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum, der das Zweifache der Mindestdauer einer berufsqualifizierenden Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beträgt, vermittelt werden, wenn diese Berufstätigkeit einen fachlichen Bezug zu dem erstrebten Fortbildungsziel aufweist. 4. Eine Fortbildungsmaßnahme, die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AFBG aus mehreren in sich selbständigen Abschnitten (Maßnahmeabschnitten) besteht, ist nur dann förderungsfähig, wenn das Vorqualifikationserfordernis bereits bei Beginn des ersten Maßnahmeabschnittes erfüllt wird. 5. Die Möglichkeit der Teilnahme von Personen, die nicht über die erforderliche Vorqualifikation verfügen, lässt die Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme ausnahmsweise dann nicht entfallen, wenn auszuschließen ist, dass sie einen nennenswerten Einfluss auf das Konzept, das Niveau oder die praktische Durchführung der Fortbildungsmaßnahme hat (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 17/08 | |
| Rechtsgebiete: | ErbbauRG, ErbbauVO, BGB, GewO, BbgNRG, ZPO |
| Stichwort: | Handelskammer |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 5 U 67/05 | |
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