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Handelsgewerbe

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 6 U 49/08 vom 24.04.2009

1. Bei der Ermittlung des nach § 5 Abs.1 AVB-WB (Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Angehörigen der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe) versicherungsrechtlich maßgeblichen Verstoßes ist nur dann von einer Pflichtverletzung durch Unterlassen im Sinne der dort in § 2 enthaltenen Bestimmungen über die Vorwärts- und Rückwärtsversicherung auszugehen, wenn sich hinsichtlich des vorgeworfenen Verhaltens im Rahmen der Gesamtbeurteilung ein positives Tun nicht feststellen lässt.

2. Übersieht ein Steuerberater im Rahmen eines steuerrechtlichen Beratungsmandats das Entstehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft als Folge einer Betriebsaufspaltung, ist dies als positives Tun und nicht als ein Unterlassen im Sinne des § 2 Abs. 3 AVB-WB zu bewerten, da der Schwerpunkt des Vorwurfs nicht darin besteht, dass der Steuerberater vollständig untätig geblieben ist, sondern darin, dass die Beratung nicht umfassend zu allen zu beachtenden steuerlichen Aspekten einer Betriebsaufspaltung Stellung genommen hat.

3. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt des letzten Verstoßes durch Unterlassen gemäß § 2 Abs. 3 AVB-WB nur dann maßgeblich, wenn sich ein früherer Verstoßzeitpunkt durch Unterlassen nicht eindeutig feststellen ließe.

BFH – Urteil, II R 41/07 vom 04.02.2009

Eine in Gründung befindliche GmbH & Co. KG, an der eine natürliche Person beteiligt ist und die kein Handelsgewerbe betreibt, kann bei der Anwendung des § 13a ErbStG nicht vor ihrer Eintragung in das Handelsregister als gewerblich geprägte Personengesellschaft beurteilt werden.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 76/08 vom 06.11.2008

Der unentgeltliche Erwerb eines Kommanditanteils durch einen Minderjährigen an einer Kommanditgesellschaft, deren Tätigkeit sich auf die Verwaltung des von den Gesellschaftern selbst genutzten Wohnhauses beschränkt, bedarf nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 AR 36/08 vom 17.07.2008

1a. "Vorsteher" im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a GVG ist der gesetzliche Vertreter der Handelsgesellschaft.

1b. Ist der gesetzliche Vertreter ein aus mehreren Personen zusammengesetztes Organ, so ist jedes Mitglied dieses Organs "Vorsteher", und zwar auch dann, wenn das Mitglied nicht alleinvertretungsberechtigt ist.

1c. Unschädlich ist dabei, ob der gesetzliche Vertreter noch im Zeitpunkt der Klageerhebung diese Funktion inne hat; entscheidend für seine Eigenschaft als "Vorsteher" ist vielmehr, ob er im Zeitpunkt der Entstehung des streitigen Rechtsverhältnisses die Funktion inne hatte.

2. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, die ein Handelsgewerbe im Sinne von § 1 HGB betreiben und im Handelsregister eingetragen sind, sind zumindest bei analoger Anwendung von § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a GVG den Handelsgesellschaften gleichzusetzen.

3. Die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts - betreiben ein Handelsgewerbe im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2, 1. Halbsatz HGB.

4. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, nach denen ein Verweisungsbeschluss nach § 281 ZPO wegen Willkürlichkeit ausnahmsweise keine Bindungswirkung entfaltet, sind auch auf einen Verweisungsbeschluss nach § 102 GVG anzuwenden.

5. Bindungswirkung nach § 102 Satz 2 GVG entfaltet nur eine Verweisung, nicht aber die Ablehnung der Übernahme des Verfahrens bzw. die Verneinung der eigenen Zuständigkeit.

6a. Im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet weder eine Amtsermittlung statt noch sind die Parteien durch gerichtliche Auflagenerteilung zu sachverhaltsaufklärendem Vortrag anzuhalten.

6b. Ist ein Sachverhalt, der für die Zuständigkeitsbestimmung erheblich ist, ungeklärt, lehnt das nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zuständige Gericht die Zuständigkeitsbestimmung ab und gibt die Sache an eines der am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichte zurück, damit dieses Gericht den Sachverhalt weiter aufklärt und sodann erneut über die Frage seiner Zuständigkeit entscheidet.

6c. Bei der Frage, an welches streitbeteiligte Gericht die Sache zurückgegeben wird, kann sich das nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zuständige Gericht von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten lassen; u.a. von der Erwägung, dass es die Zuständigkeit eines der beiden streitbefangenen Gerichte für wahrscheinlich hält.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 425/07 vom 24.04.2008

Die Übernahme der Komplementärstellung in einer nach deutschem Recht gegründeten KG durch eine nach englischem Recht wirksam gegründeten und registrierten Limited begründet keine nach § 14 HGB mit Zwangsgeld durchsetzbare rechtliche Verpflichtung zur Anmeldung und Eintragung dieser Limited nach §§ 13 d und e GmbHG zu dem deutschen Handelsregister des Sitzes der Limited & Co. KG.

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 413/08 vom 14.04.2008

1. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf ein angestellter Steuerberater, wenn kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist, seinem bisherigen Arbeitgeber Konkurrenz machen und in dessen Kundenstamm eindringen.

2. Eine unbefristete Mandantenübernahmeklausel ist eine Umgehung gemäß § 75 d Satz 2 HGB und von vorneherein rechtsunwirksam.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-24 U 98/07 vom 11.03.2008

1. Erklärt sich ein Dritter bereit, die Kosten eines Mandats zu übernehmen, liegt darin nicht ohne weiteres die Beauftragung des Rechtsanwalts in eigenem Namen.

2. Die Kostenübernahmeerklärung des Dritten ist als Schuldversprechen formbedürftig, es sei denn er handelt als Kaufmann.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 160/07 vom 30.11.2007

Eine Gegendarstellung muss die Person des Betroffenen eindeutig erkennen lassen. Bei einer juristischen Person ist deshalb grundsätzlich die vollständige Firmenbezeichnung anzugeben.

BAG – Urteil, 10 AZR 511/06 vom 26.09.2007

1. Das in den §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer. Es schützt auch Arbeitgeber, die kein Handelsgewerbe betreiben.

2. Solche Arbeitgeber können in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverstoß eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche geltend machen. Für die Verjährung der Ansprüche gilt die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 5/07 vom 25.09.2007

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Erstattung von Kosten für die Einlagerung von Baumaterialen (hier: zur Wiederverwendung bestimmte Fußbodendielen) vom Unternehmer verlangt werden können.

2. Mehraufwendungen im Sinne des § 304 BGB ist auch das Lagergeld gemäß § 354 Abs. 1 HGB.

BFH – Urteil, IV R 47/05 vom 30.08.2007

Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personengesellschaften steht auch einer Kapitalgesellschaft zu, an deren gewerblichem Unternehmen nur eine andere Kapitalgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter beteiligt ist.

BFH – Urteil, IV R 14/06 vom 30.08.2007

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird, gehören --unabhängig davon, ob sie dem Mitunternehmer zufließen-- zu den Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

BFH – Urteil, IV R 2/05 vom 10.05.2007

Der Inhaber eines gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist regelmäßig schon allein wegen seiner unbeschränkten Außenhaftung und des ihm allein möglichen Auftretens im Rechtsverkehr (Mit-)Unternehmer einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft, die zum Zwecke der stillen Beteiligung an seinem Unternehmen gegründet wurde. Dies gilt auch dann, wenn dem Inhaber des Betriebs im Innenverhältnis neben einem festen Vorabgewinn für seine Tätigkeit keine weitere Gewinnbeteiligung zusteht und die Geschäftsführungsbefugnis weitgehend von der Zustimmung des stillen Beteiligten abhängt.

BFH – Urteil, IV R 55/05 vom 29.03.2007

Eine Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG.

BFH – Beschluss, I B 47/05 vom 20.12.2006

1. Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass --vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen-- gezahlte Darlehenszinsen auch dann "Zinsen" im abkommensrechtlichen Sinne sind, wenn § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sie den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuordnet.

2. Ebenso ist nicht klärungsbedürftig, dass Zinsen aus abkommensrechtlicher Sicht nicht einer Betriebsstätte zuzurechnen sind, wenn die verzinste Forderung für die Betriebsstätte Fremdkapital darstellt (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung; Anschluss an BFH-Urteil vom 9. August 2006 II R 59/05, BFH/NV 2006, 2326).

3. Gewerbliche Verluste aus einer Betriebsstätte in Großbritannien konnten nach der für 1990 maßgeblichen Rechtslage nur auf Antrag in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einbezogen werden. Es ist nicht klärungsbedürftig, dass diese Einschränkung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 288/06 vom 19.12.2006

1. Verrichtet der Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit Nebentätigkeiten, so kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund gegeben sein, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer statt der Nebentätigkeit auch seine Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis hätte erfüllen können oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert (LAG Hamm, Urt. v. 08.03.2000, Az.: 18 Sa 1614/99, MDR 2000, 1140).

2. Eine verbotswidrige Wettbewerbstätigkeit liegt erst dann vor, wenn sie durch den Umfang und die Intensität der Tätigkeit auch grundsätzlich geeignet ist, das Interesse des Arbeitgebers, unbeeinflusst von Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers in seinem Marktbereich auftreten zu können, spürbar zu beeinträchtigen. Einmalige oder nur ganz sporadisch ausgeübte reine Freundschaftsdienste im Marktbereich des Arbeitgebers muss der Arbeitgeber in der Regel hinnehmen, wenn diese den arbeits- und wertmäßigen Umfang einer geringfügigen Gefälligkeit nicht übersteigen und unentgeltlich durchgeführt wurden.

OLG-DRESDEN – Urteil, 12 U 1394/06 vom 06.12.2006

Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu finanziell krass überforderten Bürgschaften und Mithaftübernahmen nicht anwendbar wäre, nicht in Betracht kommt.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 7 U 11/06 vom 25.10.2006

1. Eine Fortsetzungs- oder Übernahmeklausel ist in der Regel dahin auszulegen ist, dass dem verbleibenden Gesellschafter einer Zwei-Personen-Gesellschaft ein Übernahmerecht zusteht, er aber nicht verpflichtet ist, das Unternehmen fortzuführen. Die gilt auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung.

2. Ein Gesellschafter ist nicht durch die frühere (ordentliche) Kündigung des anderen Gesellschafters gehindert, seinerseits die Gesellschaft ordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist die Gesellschaft nach Ablauf der Kündigungsfrist auseinanderzusetzen.

BAYOBLG – Beschluss, LBG-Ap 1/06 vom 11.04.2006

Ein Apotheker, der in zulässiger Weise Bonuspunkte an seine Kunden vergibt, handelt nicht deshalb berufswidrig, weil er gegen eine bestimmte Anzahl von Punkten seinen Kunden unter anderem die von diesen gezahlte Praxisgebühr erstattet.

BAG – Urteil, 10 AZR 238/05 vom 25.01.2006

Eine unmittelbare Haftung der Gründungsgesellschafter einer Vor-GmbH besteht auch dann wegen Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH, wenn zwar ein Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, jedoch wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt worden ist und die geltend gemachten Ansprüche zu den ausgefallenen Ansprüchen gemäß § 17 Abs. 3 GesO gehören. Ob Vermögenslosigkeit besteht, ist objektiv und rückblickend zu beurteilen. Offen bleibt, zu welchem Zeitpunkt dies zu geschehen hat.

BFH – Urteil, I R 48/04 vom 19.10.2005

1. Ob im Einzelfall eine stille Gesellschaft i.S. des § 8 Nr. 3 GewStG oder ein partiarisches Darlehen vereinbart worden ist, unterliegt im gerichtlichen Verfahren der Beurteilung des Tatrichters. Dessen Würdigung kann der BFH nur daraufhin überprüfen, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt.

2. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist ein Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters auch dann gemäß § 8 Nr. 3 GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen, wenn der stille Gesellschafter eine gemäß § 3 Nr. 24 GewStG von der Gewerbesteuer befreite Kapitalbeteiligungsgesellschaft ist.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 60/05 vom 05.09.2005

Die Erteilung einer Prokura durch eine Partnerschaftsgesellschaft ist nicht zulässig und kann nicht im Partnerschaftsregister eingetragen werden.

BGH – Urteil, III ZR 436/04 vom 09.06.2005

Ein auf wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens ("finanzwirtschaftliche Baubetreuung") gerichteter Dienstvertrag mit dem Bauherrn verpflichtet den Dienstverpflichteten regelmäßig zur Leistung von "Diensten höherer Art". Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Dienstverhältnisses kann grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Vertragspartei ausgeschlossen werden.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 10/05 vom 19.05.2005

Zum Tragweite eines sog. kaufmännischen Bestätigungsschreibens im Zusammenhang mit Verhandlungen über Mietzinsreduzierung und Schadensersatz.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 15 U 227/04 vom 22.04.2005

Zum Anspruch auf Löschung eines Domain-Namens auf der Grundlage von § 12 BGB.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 21 AR 138/04 vom 10.12.2004

1. Bei einer Verweisung von Amts wegen durch die KfH nach § 97 Abs. 2 GVG - entgegen dem Antrag beider Parteien - ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob nicht doch eine Handelssache vorliegt.

2. Schließen sich Kaufleute als Vertragspartner eines beiderseitigen Handelsgeschäfts auf einer Seite zu einer GbR (sogenannte ARGE) zusammen, ändert sich nichts am Charakter des Vertrages als Handelsgeschäft, und zwar auch dann, wenn dies bereits vor Vertragsschluss geschieht.

3. Die Bau-ARGE wird ohne Publizitätsakt zur OHG und damit selbst zum Handelsunternehmen, wenn sie in einem kaufmännisch eingerichteten Betrieb ein Bauvorhaben von erheblichem Umfang ausführt.

BFH – Urteil, I R 5/04 vom 15.09.2004

Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt.

OLG-HAMM – Urteil, 29 U 19/04 vom 31.08.2004

1. Zeichnet sich der "Vermieter" in einem "Mietkaufvertrag" gegenüber dem unternehmerischen "Mieter" von seiner Sachmängelhaftung unter Abtretung der Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag und Übertragung Untersuchungs- und Rügeobliegenheit frei, erlöschen die Gewährleistungsansprüche nach § 377 II HGB, wenn weder "Vermieter" noch "Mieter" Mängel unverzüglich rügen.

2. Eine Verpflichtung zur Installation und Konfiguration eines Thermodruckers und zur Lieferung von Farbbändern besteht bei einem Kaufvertrag nur bei ausdrücklicher oder konkludenter Vereinbarung.

3. Die Frist zur Untersuchung und Rüge beginnt mit der Ablieferung, bei einem Drucker also spätestens mit der Lieferung der bestellten Farbbänder; die Prüfungsfrist beträgt bei einem Thermodrucker höchstens 3 Wochen.

4. Eine Mängelrüge, die lediglich bemängelt, das Gerät sei "nicht einsatzbereit" bzw. "nicht funktionsfähig", ist zu unbestimmt.

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1311/03 vom 25.02.2004

Zur Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen für eine selbständige Tätigkeit von zur fristlosen Kündigung berechtigten Wettbewerbshandlungen.

LAG-HAMM – Urteil, 14 Sa 1075/03 vom 26.11.2003

Keine Haftung nach § 25 HGB, wenn der Sohn die vom Vater aufgegebene Gaststätte neu anpachtet und dabei den Gaststättennamen ändert.

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