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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHandels- und Registerrecht: Ausschluss der weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gem. § 335 a HGB 

Handels- und Registerrecht: Ausschluss der weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gem. § 335 a HGB

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 281/03 vom 28.01.2004

Rechtsgebiete:HGB, FGG, KostO
Schlagworte:Handels- und Registerrecht: Ausschluss der weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gem. § 335 a HGB
Stichwort:Handels- und Registerrecht: Ausschluss der weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gem. § 335 a HGB
Leitsatz:1) Gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 a HGB, § 140 a Abs. 2 FGG zurückgewiesen wird, ist eine sofortige weitere Beschwerde nicht statthaft; dies gilt auch dann, wenn damit eine Gehörsverletzung i.S.v. Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird.

2) Der Beschwerdewert richtet sich in derartigen Fällen nach dem festgesetzten oder angedrohten Betrag des Ordnungsgeldes.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 281/03




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