Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHaltverbot 

Haltverbot

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 29.03 vom 29.01.2004

Ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290/292) umfasst auch mit den Zusatzschildern 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) und 1060-11 (auch Fahrräder-Symbol) nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Nutzung durch Fußgänger vorbehalten sind.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2659/02 vom 19.08.2003

Die Anwohnerparkberechtigung befreit lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren. Sie führt jedoch nicht zu einer erhöhten Schutzwürdigkeit des Inhabers mit der Folge, dass er im Vorfeld von Abschleppmaßnahmen anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer zu behandeln wäre.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2025/01 vom 17.06.2003

Das durch das Zeichen 283 - Haltverbot - (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) begründete Wegfahrgebot kann im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden, indem das Abschleppen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs angeordnet wird. Zuständig hierfür ist grundsätzlich die für die Anordnung des Anbringens von Verkehrszeichen zuständige untere Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 4 Abs. 1 LVwVG).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 68/03 vom 06.06.2003

Ein durch die Verkehrszeichen 290 und 292 zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO angeordnetes eingeschränktes Haltverbot für eine Zone erfasst nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Fußgängernutzung vorbehalten sind.

Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der Anbringung des Zusatzzeichens 1060-11 ("auch Fahrräder").

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 51.02 vom 13.03.2003

Ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1121/00 vom 28.02.2002

1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die zum Schutz einer von parkenden oder haltenden Fahrzeugen unbehinderten Zufahrt zu ihrem Anwesen durch die Straße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und zum Schutz einer unbehinderten Benutzung ihrer Grundstücksein- und ausfahrt die Anordnung eines Haltverbots in der Straße begehren.

2. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO gewährt dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektiv-öffentliches Recht auf ein verkehrsregelndes Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde, wenn öffentlich-rechtlich geschützte Individualinteressen durch Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, verletzt werden.

3. Dieses Recht besteht nicht, wenn eine in den örtlichen Verhältnissen begründete konkrete Beeinträchtigung des geschützten Individualinteresses, die das im Straßenverkehr allgemein bestehende Gefahren- und Belästigungsrisiko erheblich übersteigt, nicht vorliegt.

4. Zur Frage, inwieweit das Interesse eines Straßenanliegers an einer unbehinderten Zufahrt zu seinem Grundstück öffentlich-rechtlich geschützt ist.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Haltverbot - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum