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Halbwaisenrente

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 956/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:GG, VersorgungsTV Deutsche Welle 1981, TV Altersversorgung ARD 1997, MTV Deutsche Welle
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Halbwaisenrente, Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz, Deutsche Welle
Stichwort:Halbwaisenrente
Leitsatz:1. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Versorgungstarifvertrag die prozentuale Kürzung einer Witwenrente vorsieht, wenn und solange der oder die Anspruchsberechtige selbst noch Vergütung aus einem eigenen aktiven Arbeitsverhältnis bezieht.

2. Es verstößt jedoch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, dass gemäß § 13 Abs. 7 S. 1 VTV Dt. Welle 1981 die Witwenrente um 75 % gekürzt wird, solange der überlebende Ehegatte aufgrund eines Arbeitsverhältnisses von der Dt. Welle Vergütung bezieht, dass der VTV aber keinerlei Kürzung der Witwenrente vorsieht, wenn der überlebende Ehegatte Vergütung aus einem aktiven Arbeitsverhältnis von irgendeinem anderen Arbeitgeber erhält.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 956/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 28.05 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten, auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen, Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen - bei der Berechnung der ersparten Aufwendungen
Stichwort:Halbwaisenrente
Leitsatz:Bei der Berechnung der häuslichen Ersparnisse im Rahmen der Heranziehung der Eltern zu Kostenbeiträgen nach Maßgabe des § 94 Abs. 2 SGB VIII F. 1993 ist zu berücksichtigen, dass ein Kind seinen Lebensunterhalt durch eine Halbwaisenrente, die gemäß § 93 Abs. 5 SGB VIII F. 1993 neben dem Kostenbeitrag einzusetzen war, selbst bestreiten konnte und insoweit dem Kostenbeitragspflichtigen keine häusliche Ersparnis entstanden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 28.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10137/04.OVG vom 16.07.2004

Rechtsgebiete:VwVfG, BeamtVG, VAHRG, SGB VI, VwGO, VAHRG
Schlagworte:Beamtenrecht, Versorgungsbezüge, Versorgungsempfänger, Versorgungsausgleich, Versorgungsanwartschaft, Anwartschaft, Ausgleichsberechtigter, Ausgleichsverpflichteter, Rentenkonto, Härten, Regelung, Kürzungsbetrag, Festsetzungsbescheid, Änderung, Berechtigte, Leistungen, Rentenversicherung, Regelaltersrente, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Rehabilitationsleistung, Grenzbetrag, Kürzung, Unverhältnismäßigkeit, Erstattung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Stichwort:Halbwaisenrente
Leitsatz:1. Hat der aus einem Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 2 BGB Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten nicht gemäß § 57 BeamtVG gekürzt, wenn den Hinterbliebenen des Verstorbenen aus dem Anrecht zeitlich begrenzt Leistungen lediglich in einer Höhe gewährt wurden oder werden, die absehbar den Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG nicht übersteigt.

2. Leistungen, die von den Hinterbliebenen des Verstorbenen nicht beantragt oder ihnen weder bewilligt noch gewährt wurden, sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 4 Abs. 2 VAHRG nicht zu berücksichtigen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10137/04.OVG


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