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Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung entstandenen Schadens

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BGH – Urteil, III ZR 197/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung entstandenen Schadens
Stichwort:Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung entstandenen Schadens
Leitsatz:Zur haftungsrechtlichen Zuordnung eines Schadens, der dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung dadurch entstanden ist, dass der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den vertraglich zugesagten "pauschalen Schadensersatz" verlangt hat.
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 197/08




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