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Haftungsquote

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 17 UF 11/08 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Abänderungsverfahren, Anerkenntnisurteil, Haftungsquote, privilegiert volljährige Kinder
Stichwort:Haftungsquote
Leitsatz:1. Zur Bindungswirkung eines auf Einkommensfiktionen beruhenden Anerkenntnisurteils im Abänderungsverfahren.

2. Bei der Berechnung der Haftungsquote von Eltern für den Unterhaltsbedarf ihres privilegiert volljährigen Kindes ist das Einkommen der Eltern vorweg um die Belastung durch den Barunterhalt für die minderjährigen Geschwister zu bereinigen, wenn dadurch für das volljährige Kind kein Mangelfall zu besorgen ist.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 17 UF 11/08



BFH – Urteil, VII R 67/05 vom 27.02.2007

Rechtsgebiete:AO, BGB, EStG, GmbHG, InsO, StGB
Schlagworte:Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz - Massesicherung - Sanierung - Pflichtenkollision
Stichwort:Haftungsquote
Leitsatz:1. Die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohnsteuer-Abführungspflicht des Arbeitgebers in insolvenzreifer Zeit kann zu einer Pflichtenkollision führen. Eine solche steht der Haftung des Geschäftsführers wegen Nichtabführung der Lohnsteuer aber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter die Beträge im gedachten Falle der pflichtgemäßen Zahlung der Lohnsteuer vom FA deshalb nicht herausverlangen kann, weil die Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129 ff. InsO nicht vorliegen.

2. Die gesellschaftsrechtliche Pflicht des Geschäftsführers zur Sicherung der Masse i.S. des § 64 Abs. 2 GmbHG kann die Verpflichtung zur Vollabführung der Lohnsteuer allenfalls in den drei Wochen suspendieren, die dem Geschäftsführer ab Kenntnis der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der GmbH nach § 64 Abs. 1 GmbHG eingeräumt sind, um die Sanierungsfähigkeit der GmbH zu prüfen und Sanierungsversuche durchzuführen. Nur in diesem Zeitraum kann das die Haftung nach § 69 AO begründende Verschulden ausgeschlossen sein.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 67/05

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 90/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:StVG, StVO
Schlagworte:Haftungsquote, Unfall beim Überholen, Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten
Stichwort:Haftungsquote
Leitsatz:Gegenüber dem groben Verschulden eines Fahrzeugführers im Rahmen eines waghalsigen Überholmanövers vor einer nicht einsehbaren Rechtskurve können im Einzelfall die Betriebsgefahr des überholten Lkw sowie ein zusätzliches Verschulden des Führers des Lkw wegen nicht unerheblicher 20 %iger Überschreitung (72 km/h statt erlaubter 60 km/h) der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurücktreten.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 90/06


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