1) Kreditkarteninhaber haftet dem Kartenunternehmen für Missbrauch einer Zusatzkarte durch getrennt lebenden Ehegatten.
2) Die Vertragsklausel, wonach die Haftung erst mit Rückgabe der Zusatzkarte an das Kreditunternehmen beendet ist, benachteiligt den Kartenkunden nicht unangemessen.