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Haftungsbefreiung nach Art. 17 Abs. 2 CMR

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 W 2216/04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:CMR
Schlagworte:Haftungsbefreiung nach Art. 17 Abs. 2 CMR
Stichwort:Haftungsbefreiung nach Art. 17 Abs. 2 CMR
Leitsatz:Beim Diebstahl von Transportgut ist eine vollständige Befreiung des Frachtführers von der Haftung wegen Unvermeidbarkeit des Schadenseintritts im Sinne von Art. 17 Abs. 2 CMR zu verneinen, wenn der Frachtführer den LKW mit Ladung auf der angemieteten Teilfläche eines fremden, mit einem 2 Meter hohen Maschendrahtzaun und einem Rolltor gesicherten Betriebsgrundstücks über das Wochenende abstellt, ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 W 2216/04




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