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Haftungsausschluss bei unzureichender Transportsicherung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 11 U 246/06 vom 22.01.2007

Rechtsgebiete:
Schlagworte:Transportschaden, Luftfrachtführer, Haftungsausschluss bei unzureichender Transportsicherung
Stichwort:Haftungsausschluss bei unzureichender Transportsicherung
Leitsatz:Untersagt ein Luftfrachtführer einem Reisenden die Mitnahme von Handgepäck erst im Rahmen eines Zwischenaufenthalts und kommt es während des Anschlussflugs aufgrund unzureichender Verpackung des Handgepäcks zu dessen Beschädigung, verstößt die Berufung des Luftfrachtführers auf den Haftungsausschluss gemäß Art. 18 Abs. 2 b) MÜ gegen Treu und Glauben.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 11 U 246/06




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