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Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 159/03 vom 22.04.2004

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen
Stichwort:Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen
Leitsatz:Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubser mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 159/03




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