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OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 242/05 vom 18.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Verkehrsunfall, Haftung, Fahrer, Beifahrer, Quote, Mithaftung, Gewichtung, Haftungsanteil, Schaden, Schadenersatz, Schadensersatz, Verdienstausfall, Bemessung
Stichwort:Haftungsanteil
Leitsatz:1. Den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer. Dieser Grundsatz hindert nicht, bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder gar einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers zu gelangen.

2. Zu den Umständen, die bei der Bemessung eines Verdienstausfallschadens zu berücksichtigen sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 242/05




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