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Haftung für Verwalterhandeln

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 283/03 vom 10.01.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Haftung für Verwalterhandeln, ungerechtfertigte Bereicherung der Gemeinschaft bei eigenmächtigem Fensteraustausch
Stichwort:Haftung für Verwalterhandeln
Leitsatz:Die Wohnungseigentümer haften einander bei nicht rechtzeitigen Instandsetzungsmaßnahmen nur bei schuldhafter Unterlassung der ihnen gebotenen Verwaltungsmaßnahmen, nicht für ein schuldhaftes Fehlverhalten des (inzwischen ausgeschiedenen) Verwalters. Ersatzansprüchen eines einzelnen Wohnungseigentümers, der (nach erfolgloser Abmahnung des Verwalters) instandsetzungsbedürftige Fenster seiner Wohnung eigenmächtig auswechselt, steht der Grundsatz des § 16 Abs. 3 entgegen, dass die Wohnungseigentümer, die einer baulichen Veränderung nicht zugestimmt haben, auch an den Kosten nicht zu beteiligen sind.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 283/03




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