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Haftung für Angaben in einem Exposé zum Verkauf von renovierten Wohneinheiten

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OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 1833/02 vom 21.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung für Angaben in einem Exposé zum Verkauf von renovierten Wohneinheiten
Stichwort:Haftung für Angaben in einem Exposé zum Verkauf von renovierten Wohneinheiten
Leitsatz:1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.

2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 1833/02




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