JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
| Rechtsgebiete: | BGB, Manteltarifvertrag Systemgastronomie vom 6. November 1996, Tarifvertrag Mitropa vom 27. Juni 1997 |
| Schlagworte: | Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen |
| Stichwort: | Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen |
| Leitsatz: | 1. Läßt der inkassoberechtigte Restaurantleiter der Mitropa AG die Kellnerbrieftasche mit Einnahmen unverschlossen im Restaurantwagen zurück, um zu telefonieren, haftet er in der Regel dem Arbeitgeber für die abhanden gekommenen Einnahmen wegen grob fahrlässig begangener positiver Vertragsverletzung. 2. Gilt die tarifliche Ausschlußfrist für "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag", werden von ihr nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt (Fortführung von BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - BAGE 54, 25). |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 95/01 | |
"Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum