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Haftung eines Kraftfahrers

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BAG – Urteil, 8 AZR 221/97 vom 12.11.1998

Rechtsgebiete:VVG, BGB
Schlagworte:Haftung eines Kraftfahrers
Stichwort:Haftung eines Kraftfahrers
Leitsatz:Leitsätze:

1. Wer als Berufskraftfahrer wegen Nichtbeachtung einer auf "Rot" geschalteten Lichtzeichenanlage einen Verkehrsunfall verursacht, haftet in aller Regel dem Arbeitgeber wegen grob fahrlässig begangener positiver Vertragsverletzung für den dadurch verursachten Schaden.

2. Auch bei grober Fahrlässigkeit sind Haftungserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Mißverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (Fortführung des Senatsurteils vom 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127). Liegt der zu ersetzende Schaden nicht erheblich über einem Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers, besteht zu einer Haftungsbegrenzung keine Veranlassung.

Aktenzeichen: 8 AZR 221/97
Bundesarbeitsgericht 8. Senat
Urteil vom 12. November 1998
- 8 AZR 221/97 -

I. Arbeitsgericht
Siegburg
Urteil vom 21. August 1996
- 2 Ca 89/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Köln
Urteil vom 29. Januar 1997
- 7 Sa 1079/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 221/97




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