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Haftung eines gewerblichen Tierhalters

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OLG-NUERNBERG – Urteil, 9 U 3987/03 vom 06.04.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung eines gewerblichen Tierhalters
Stichwort:Haftung eines gewerblichen Tierhalters
Leitsatz:Wer zu gewerblichen Zwecken Pferde hält, kann sich nach einem durch ein entlaufenes Pferd verursachten Verkehrsunfall von der Tierhalterhaftung grundsätzlich nur dann gemäß § 833 Satz 2 BGB entlasten, wenn er für den Fall seiner Abwesenheit vom Gehöft Vorsorge gegen unbefugtes Freilassen der Pferde durch Dritte getroffen hat.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 9 U 3987/03




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