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Haftung eines Bauunternehmers aus Vertiefung bei Beschädigung einer nachbarlichen Garage durch Absenkungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 5348/03 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung eines Bauunternehmers aus Vertiefung bei Beschädigung einer nachbarlichen Garage durch Absenkungen
Stichwort:Haftung eines Bauunternehmers aus Vertiefung bei Beschädigung einer nachbarlichen Garage durch Absenkungen
Leitsatz:1. Grundsätzlich trifft jeden der an einer Grundstücksvertiefung mitwirkenden Beteiligten eine eigenverantwortliche Prüfungspflicht mit der Folge, dass er bei einer Verletzung dieser Pflicht auf Schadensersatz haftet.

2. Zur Frage der Anforderungen an eine solche Sorgfaltspflicht bei Arbeiten an einem Hanggrundstück und zum Ausschluss der Haftung, wenn sich ein Bauunternehmer auf den Gründungsvorschlag des vom Bauherrn bestellten Sachverständigen verlässt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 5348/03




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