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Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage eines Bankkunden

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2392/03 vom 10.12.2003

Rechtsgebiete:BGB, StGB, UWG, ZPO
Schlagworte:Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage eines Bankkunden
Stichwort:Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage eines Bankkunden
Leitsatz:1. Anforderungen an die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im Rahmen des Feststellungsinteresses nach § 256 Abs. 1 ZPO.

2. Zur Frage, ob eine Bank auf Schadensersatz haftet, wenn ihr Vorstandssprecher sich in einem Ferhsehinterview zur wirtschaftlichen Lage eines Kunden der Bank äußert.

3. Zur Frage der persönlichen Haftung des Vorstandssprechers in einem solchen Fall.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2392/03




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