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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHaftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche 

Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 342/03 vom 24.11.2003

1) Die Haftung des Zwangsverwalters für die während der Beschlagnahme fällig werdenden Wohngeldansprüche (§§ 16 Abs. 2 WEG, 155 Abs. 1 ZVG) erstreckt sich auch auf die von ihm anteilig zu tragende Vergütung des Wohnungseigentumsverwalters.

2) Die Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche nach § 155 Abs. 1 ZVG wird nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt, die sich nur auf die Erlösverteilung bezieht.

3) Die Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche wird nicht dadurch berührt, daß er nicht in der Lage ist, diese vollständig aus den Nutzungen des Objekts zu erwirtschaften. In einem solchen Fall ist ggf. nach § 161 Abs. 3 ZVG zu verfahren.

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