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Haftung des Wohnungseigentümers neben dem Zwangsverwalter auf rückständiges Wohngeld bei unter Zwangsverwaltung stehender Eigentumswohnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 167/04 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:WEG, ZVG
Schlagworte:Haftung des Wohnungseigentümers neben dem Zwangsverwalter auf rückständiges Wohngeld bei unter Zwangsverwaltung stehender Eigentumswohnung
Stichwort:Haftung des Wohnungseigentümers neben dem Zwangsverwalter auf rückständiges Wohngeld bei unter Zwangsverwaltung stehender Eigentumswohnung
Leitsatz:Im Rahmen der Haftung für Wohngeldansprüche tritt bei zwangsverwaltetem Wohnungseigentum der Zwangsverwalter neben den Eigentümer, nicht an dessen Stelle, weshalb die persönliche Verpflichtung des Wohnungseigentümers zur Zahlung rückständiger Beiträge nicht entfällt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 167/04




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