JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haftung des Trägers
| Rechtsgebiete: | GG, ZDG, BBG, SGB VII, BGB |
| Schlagworte: | Zivildienst, Anerkennung einer privatrechtlich organisierten Beschäftigungsstelle für den -, Beleihung einer privatrechtlich organisierten Beschäftigungsstelle für den Zivildienst, Haftung des Trägers |
| Stichwort: | Haftung des Trägers |
| Leitsatz: | Leitsatz: Mit der Anerkennung einer privatrechtlich organisierten Beschäftigungsstelle des Zivildienstes nach § 4 ZDG wird zwischen dem Bund und dem Träger der Beschäftigungsstelle ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis begründet (wie BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - III ZR 250/95 -). Die auch vom Träger wahrgenommene Fürsorgepflicht gegenüber den Dienstleistenden umfaßt einen sachgerechten Arbeitsschutz. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht durch Vorgesetzte in der Beschäftigungsstelle haftet der Träger dem Bund grundsätzlich auf Ersatz seiner Versorgungsaufwendungen. Hierbei fällt ein Mitverschulden des verletzten Dienstleistenden dem Bund zur Last. Urteil des 2. Senats vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 I. VG Bremen, Urteil vom 16.03.1995 - Az.: VG 2 A 462/92 - II. OVG Bremen, Urteil vom 10.06.1996 - Az.: OVG 1 BA 29/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.97 | |
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