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Haftung des Testamentsvollstreckers für Prozeßkosten nach verlorenem Rechtsstreit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 87/03 vom 16.07.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Haftung des Testamentsvollstreckers für Prozeßkosten nach verlorenem Rechtsstreit, Drittrechtsverhältnis als Gegenstand einer Feststellungsklage
Stichwort:Haftung des Testamentsvollstreckers für Prozeßkosten nach verlorenem Rechtsstreit
Leitsatz:1. Hatte sich der Testamentsvollstrecker unter Anwendung der von einem gewissenhaften Inhaber eines solchen Amtes zu erwartenden Sorgfalt unter Berücksichtigung etwaiger besonderer beruflicher Qualifikationen - hier: der eines Rechtsanwalts - zur Prozessführung entschlossen, so ist er zur Rückzahlung der aus dem Nachlaß entnommenen Prozesskosten auch dann nicht verpflichtet, wenn der Prozeß verlorengegangen ist.

2. Zur Frage der Zulässigkeit einer gegen einen Erben gerichteten Klage des Testamentsvollstreckers auf Feststellung, daß ein Dritter nicht Erbe geworden ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 87/03




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