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Haftung des Insolvenzverwalters

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 559/06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Insolvenzrecht, Haftung des Insolvenzverwalters
Stichwort:Haftung des Insolvenzverwalters
Leitsatz:Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur gegenüber dem Erfüllungsanspruch gegen die Masse, sondern auch gegenüber der Haftung eines Betriebserwerbers grundsätzlich gleichrangig.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 559/06



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 Sa 324/05 vom 17.11.2005

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Haftung des Insolvenzverwalters
Stichwort:Haftung des Insolvenzverwalters
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 Sa 324/05

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 243/05 vom 21.07.2005

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Haftung des Insolvenzverwalters, Neumasseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeitsanzeige
Stichwort:Haftung des Insolvenzverwalters
Leitsatz:Eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 61 Satz 1 InsO für Neu-Masseverbindlichkeiten, die entstanden sind, weil er ein Arbeitsverhältnis nicht zum frühest möglichen Termin nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige gekündigt hat (§§ 208, 209 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 2 InsO; vgl. BAG, Ue. v. 04.06.2003 und v. 31.03.2004, AP Nrn. zu 2 und 3 zu § 209 InsO), scheidet aus, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits zuvor gekündigt gewesen war. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, im Hinblick auf einen schwebenden Kündigungsschutzprozess über die frühere Kündigung vorsorglich nachzukündigen - außer, die frühere Kündigung hätte von vornherein als evident unwirksam angesehen werden müssen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 243/05

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 287/03 vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, InsO
Schlagworte:Haftung des Insolvenzverwalters
Stichwort:Haftung des Insolvenzverwalters
Leitsatz:1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen.

2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann als eigener Schuldbeitritt der Verwalterin auszulegen sein.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 287/03


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