JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haftung des Insolvenzverwalters
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Schlagworte: | Insolvenzrecht, Haftung des Insolvenzverwalters |
| Stichwort: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur gegenüber dem Erfüllungsanspruch gegen die Masse, sondern auch gegenüber der Haftung eines Betriebserwerbers grundsätzlich gleichrangig. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 559/06 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Schlagworte: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Stichwort: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 Sa 324/05 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Haftung des Insolvenzverwalters, Neumasseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeitsanzeige |
| Stichwort: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | Eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 61 Satz 1 InsO für Neu-Masseverbindlichkeiten, die entstanden sind, weil er ein Arbeitsverhältnis nicht zum frühest möglichen Termin nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige gekündigt hat (§§ 208, 209 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 2 InsO; vgl. BAG, Ue. v. 04.06.2003 und v. 31.03.2004, AP Nrn. zu 2 und 3 zu § 209 InsO), scheidet aus, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits zuvor gekündigt gewesen war. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, im Hinblick auf einen schwebenden Kündigungsschutzprozess über die frühere Kündigung vorsorglich nachzukündigen - außer, die frühere Kündigung hätte von vornherein als evident unwirksam angesehen werden müssen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 243/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Stichwort: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | 1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen. 2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann als eigener Schuldbeitritt der Verwalterin auszulegen sein. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 287/03 | |
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