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Haftung des Fahrzeughalters bei Unfall im Zusammenhang mit dem Entladen eines Fahrzeugs

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 51/01 vom 17.04.2003

Rechtsgebiete:BGB, StVG, SGB VII
Schlagworte:Haftung des Fahrzeughalters bei Unfall im Zusammenhang mit dem Entladen eines Fahrzeugs
Stichwort:Haftung des Fahrzeughalters bei Unfall im Zusammenhang mit dem Entladen eines Fahrzeugs
Leitsatz:1. Das Abladen von einem Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug erfolgt bei dem Betrieb des anderen Fahrzeuges, wenn dieses nicht nur als reines Arbeitsgerät benutzt wird; das Abladen kann aber zu einem Haftungsausschluss führen, weil der Verletzte bei dem Betrieb tätig war.

2. Das Haftungsprivileg für "Beschäftigte auf gemeinsamer Betriebsstätte"(§ 106 Abs. 3 SGB VII) greift schon dann ein, wenn die Beschäftigten,obgleich Angehörige verschiedener Unternehmen, zum Unfallzeitpunkt "vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" verrichten; auf eine vorübergehende Eingliederung oder ein Tätigwerden für das andere Unternehmen kommt es nicht an.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 51/01




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