JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haftung des Bürgen für die Kosten eines Anfechtungsprozesses
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Haftung des Bürgen für die Kosten eines Anfechtungsprozesses, kein Verjährungsbeginn des Anspruchs aus der Bürgschaft bei vorläufig vollstreckbarem Kostenfestsetzungsbeschluss |
| Stichwort: | Haftung des Bürgen für die Kosten eines Anfechtungsprozesses |
| Leitsatz: | Verteidigt sich der Gläubiger erfolgreich gegen eine Anfechtungsklage, deren Ziel es ist, einen zur Befriedigung der Hauptschuld gezahlten Betrag wieder herauszuverlangen, kann er die ihm entstandenen Prozesskosten gem. § 767 Abs. 2 BGB vom Bürgen erstattet verlangen. Die Verjährung der Bürgenschuld beginnt nicht schon mit Erlass eines vorläufig vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss zu laufen, sondern erst mit rechtskräftigem Abschluss des Vorprozesses. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 192/07 | |
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